Zum Inhalt springen

Arbeitszeiterfassung

Bremer Gericht entscheidet gegen GEW-Personalrat

Der Bremer Senat durfte die Entscheidung einer Einigungsstelle überstimmen, die die Einführung der Arbeitszeiterfassung an Bremer Schulen ab dem kommenden Schuljahr gefordert hatte. Dies entschied jetzt das Bremer Verwaltungsgericht.

Foto: Shutterstock/GEW

Auslöser für die Entscheidung am 14. Mai 2025 war ein Antrag des Bremer Personalrats Schulen im Sommer 2024, ab dem Schuljahr 2025/26 die Arbeitszeit an Bremer Schulen zu erfassen. Nachdem die Bremer Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) dies abgelehnt hatte, zog sich das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren bis in den Februar 2025. Dann gab die Einigungsstelle dem Antrag des Personalrats statt, da die Arbeitszeiterfassung rechtlich zwingend sei. Diese Entscheidung kippte der Bremer Senat im April 2025 mit Verweis auf sein „Letztentscheidungsrecht“, weil die Umsetzung erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen habe. Dagegen klagte der Personalrat.

Auf den Tag genau sechs Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches alle Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verpflichtete, gab nun das Verwaltungsgericht dem Bremer Senat recht: Die Umsetzung des Antrags hätte „erhebliche Auswirkungen auf die Amtsausführung der betroffenen Beschäftigten“, daher sei hier ein Letztentscheidungsrecht des Senats gegeben. Das Gericht bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995, welches dem Mitbestimmungsrecht der Personalräte unter Verweis auf das Demokratieprinzip Grenzen gezogen hatte.

„Der Arbeitgeber und Dienstherr der Lehrkräfte ist aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verpflichtet, das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen.“ (Annett Lindner)

Die GEW Bremen und der Bremer Personalrat Schulen prüfen nun, ob sie gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon, ob dieses Urteil rechtskräftig wird, ist die Arbeitszeiterfassung als solche damit aber nicht vom Tisch. Die Bremer Bildungssenatorin hatte bereits angekündigt, ihrerseits eine Arbeitszeiterfassung an den Schulen vorzubereiten, nur zu einem späteren Zeitpunkt als letztes Jahr vom Personalrat gefordert: Ab Sommer 2026 soll es eine Pilotphase geben, die Vorarbeiten für ein elektronisches Erfassungssystem sind bereits angelaufen. Es gibt keinen Grund, warum ein Urteil zugunsten des Letztentscheidungsrechts des Senats daran etwas ändern sollte. Hierzu erklärt Annett Lindner, im GEW-Bundesvorstand zuständig für Tarif- und Beamtenpolitik: „Am Ende muss auch der Bremer Senat anerkennen, dass die Einigungsstelle in der Sache recht hatte: Der Arbeitgeber und Dienstherr der Lehrkräfte ist aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verpflichtet, das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen.“