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Mangel an Lehrkräften

Brandenburger Modell

Katastrophenmeldungen zum Lehrkräftemangel waren zum Schuljahresbeginn fast aus allen Bundesländern zu hören. Nicht aus Brandenburg, obwohl die Lage ähnlich dramatisch ist. Dort versuchen GEW und Landesregierung, an einem Strang zu ziehen.

Foto: IMAGO/McPHOTO/Kerpa

Den öffentlichen Dienst im Konsens zwischen Landesregierung und Gewerkschaften weiterentwickeln, das hat in Brandenburg inzwischen eine lange Tradition. Schon in den frühen 1990er-Jahren, in Zeiten des Personalüberhangs wegen sinkender Kinder- und Schülerzahlen, wurden mit Tarifverträgen Arbeitsplätze erhalten und Entlassungen vermieden. Das war auch in anderen ostdeutschen Bundesländern so. In Brandenburg ist der Gesprächsfaden zwischen den Sozialpartnern im öffentlichen Dienst aber nie ganz gerissen.

Im Jahr 2009 wurde ein „Tarifvertrag (TV) Umbau“ zur Umstrukturierung der Landesverwaltung abgeschlossen, Ende 2017 folgte der „TV Umbau II“, parallel gab es „Attraktivitätsgespräche“, um den sich im öffentlichen Dienst anbahnenden Fachkräftemangel zu bekämpfen. Dabei lagen stets auch beamtenrechtliche Fragestellungen mit auf dem Tisch – also Themen, bei denen die meisten Landesregierungen ihr Alleinbestimmungsrecht strikt verteidigen. In diesem Rahmen wurden bereits Leitlinien zur Qualifizierung im Seiteneinstieg vereinbart. Voraussetzung für die Einstellung ist immer, dass sich keine voll ausgebildeten Lehrkräfte bewerben.

„Pädagogische Grundqualifizierung“

Im Mai dieses Jahres einigte sich die GEW mit den Landesministerien Inneres, Finanzen und Bildung auf Verbesserungen beim Thema Seiteneinstieg in den Schuldienst. „Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung (Seiteneinsteigende)“ erhalten einen auf 13 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Bevor sie das erste Mal vor eine Klasse gestellt werden, bekommen sie eine einmonatige „pädagogische Grundqualifizierung“. Weitere Qualifizierungsbausteine im Umfang von zwei Monaten werden berufsbegleitend absolviert und mit vier bezahlten Anrechnungsstunden berücksichtigt.

Begleitet werden die neuen Lehrkräfte durch Mentorinnen und Mentoren, von denen sie regelmäßig, mindestens alle zwei Monate, eine schriftliche Rückmeldung erhalten. Bewähren sich die Lehrkräfte, so wird ihr Vertrag nach den 13 Monaten entfristet. Die Schulen erhalten für das Mentoringprogramm ebenfalls Anrechnungsstunden, die Mentorinnen und Mentoren eine Zulage von 100 Euro im Monat.

Regelungen im Laufbahnrecht

Lehrerinnen und Lehrer, die keine vollständige Lehrkräfteausbildung mit zweitem Staatsexamen haben, werden üblicherweise als Angestellte eingestellt und nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (EntgO-L) je nach Vorbildung dauerhaft eine oder mehrere Gehaltsgruppen niedriger einsortiert als Lehrkräfte, die den klassischen Weg gegangen sind. Daran ändern auch erfolgreiche Fortbildungen nichts, sofern sie nicht zu einem anerkannten Abschluss (Master, Staatsexamen) führen.

Um die neuen Lehrkräfte längerfristig an das Land Brandenburg zu binden, haben GEW und Ministerien überlegt, wie auch den nicht voll ausgebildeten Lehrkräften ein Weg zur Verbeamtung eröffnet werden kann. Voll ausgebildete Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen beginnen in Brandenburg an allen Schularten in Besoldungsgruppe A13 (höherer Dienst). Seiteneinsteigende mit „wissenschaftlichem Hochschulabschluss“ (Uni-Diplom oder Master) können schon seit 2017 eine Laufbahnbefähigung erlangen. Für Seiteneinsteigende, die einen Bachelor-Abschluss mitbringen und die geforderten Zusatzqualifizierungen plus Prüfung erfolgreich absolviert haben, sollen nun neue Ämter in den Besoldungsgruppen A11 und A12 geschaffen werden.

Da es um Regelungen im Laufbahnrecht geht und zudem Stellen und Fortbildungen finanziert werden müssen, bedarf dieser Teil der Einigung der Zustimmung des Brandenburgischen Landtags. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren. Es ist aber gute Tradition, dass sich die Regierungsmehrheit im Landtag einer solchen Einigung der Sozialpartner nicht in den Weg stellt.