In den Verhandlungen soll ausgelotet werden, ob es für Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend im Bereich SGB II und SGB III arbeiten, einen Manteltarifvertrag geben kann. Dieser könnte dann durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung Mindestbedingungen in der Branche festschreiben, die dann von der Bundesagentur für Arbeit als Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen vorgeschrieben werden können. Doch im Moment sieht es nicht nach einer Einigungsmöglichkeit aus. Mit der Forderung nach einer 40-Stundenwoche, der Arbeitszeit als Präsenzzeit, 29 Tagen Urlaub und einem Entwurf für einen Qualifizierungstarifvertrag gingen die Arbeitgeber in die zweite Runde der Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag Weiterbildung – dies ist nicht einigungsfähig.
(Das komplette Infoblatt steht als Download zur Verfügung)
Branchentarifvertrag für die Weiterbildung
In Fulda verhandelten ver.di und GEW mit den Vertretern der Arbeitgeber, dem Zweckverband des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (BBB) über einen möglichen Manteltarifvertrag. Die Vorstellungen in zentralen Bereichen wie Arbeitszeit, Regelungen zur Eindämmung der Befristungspraxis und zu einem Qualifizierungstarifvertrag liegen weit auseinander.