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Bildungsmehrausgaben für Integration sind finanzierbar

Die kurzfristigen Bildungsmehrausgaben für Flüchtlinge von geschätzt vier Milliarden Euro können nach Ansicht der GEW aus den Überschüssen der Staatseinnahmen von Bund und Ländern finanziert werden.

Bildung sei nicht die Inanspruchnahme irgendeiner öffentlichen Leistung, sondern der Schlüsselsektor für eine gelingende Integration, betonte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe bei der Tagung "Flüchtlingsmigration als Herausforderung für öffentliche Infrastruktur und Bildungspolitik" im September in Berlin. Dazu müssten eine durchgängige Sprachausbildung, die herkunftssprachliche Bildung und die Schulsozialarbeit ausgebaut werden. Die Unterrichtung von Deutsch als Fremd-/Zweitsprache erfordere eine eigenständige Professionalität. Daher müsse es verstärkt Zusatzausbildungen für PädagogInnen geben. Die GEW geht von einem Mehrbedarf von 38.000 pädagogischen Fachkräften, einschließlich Erzieherinnen, aus.

Cornelia Heintze von der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik sagte, für die in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder müssten etwa 98.000 Kita-Plätze neu geschaffen werden. Die vorschulische Bildung sei der "zentrale Ort der Integration". Geschätzte 180.000 Flüchtlingskinder seien darüber hinaus im schulpflichtigen, 200.000 Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren im ausbildungsfähigen Alter. Die Plätze für Sprach- und Integrationskurse reichten nicht aus, lange Wartezeiten gefährdeten die Integration. Ohne eine deutliche Wende in der öffentlichen Investitions-, Finanz- und Steuerpolitik könnten diese Defizite nicht behoben werden.

Auch der Wirtschaftswissenschaftler Achim Truger von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hält die fluchtbedingten Mehrkosten für gesamtstaatlich »aus der Portokasse« finanzierbar. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Böckler Stiftung schätzt die Mehrkosten für 2016 auf 15 Milliarden Euro ein. Allerdings sind die Aufgaben vor allem bei den Ländern und Kommunen angesiedelt.