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GEW-Positionen zur Bundestagswahl 2021

„Bildung. Weiter denken!“ und handeln ...

Die GEW rückt im Bundestagswahlkampf 2021 die Themen Fachkräftemangel, Investitionsstau, digitale Ausstattung, Ganztag, politische Bildung und gute Arbeit in den Fokus – und fordert deshalb nachhaltige Investitionen in den Bildungsbereich.

Am 26. September 2021 wird ein neuer Bundestag gewählt. Die GEW hat ein Forderungspaket an die Parteien erarbeitet. (Foto: Pixabay / CC0)

Die Corona-Pandemie zeigt seit März 2020 wie im Brennglas: Deutschland braucht eine besser ausgestattete Bildung für alle Menschen, ungeachtet ihres Alters, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres sozialen Status‘.

Dazu sind mehr Fachkräfte notwendig – von der frühkindlichen Bildung, über die Grundschulen, für den Ganztag, die weiterführenden Schulen, die berufsbildenden Schulen bis zu den Hochschulen und den Einrichtungen der Weiterbildung. Diese Fachkräfte benötigen ausreichend Zeit, um individuelle und gemeinsame Bildung – sowohl vor Ort als auch digital – begleiten zu können.

Alle Bildungseinrichtungen müssen mit Lernräumen sowie Lehr- und Lernmitteln ausgestattet werden, die ein an -modernen pädagogischen Konzepten orientiertes Lernen ermöglichen.

Die GEW setzt sich mit der Initiative „Bildung. Weiter denken!“ offensiv für einen qualitativen und quantitativen Ausbau des gesamten Bildungswesens ein, der nur durch langfristige und nachhaltige Investitionen gelingen wird.

Das sind die sechs Kernforderungen:

Der Fachkräftemangel ist in vielen Bildungseinrichtungen dramatisch. Die Pandemie hat das Problem noch verschärft, da sie kleinere Lerngruppen und hybride Unterrichtsmodelle erforderlich macht, Beschäftigten mit Notbetreuung und -Hygienemaßnahmen zusätzliche Aufgaben aufbürdet und durch den notwendigen Schutz von Risikogruppen das für Präsenz zur Verfügung stehende Personal weiter reduziert.

Schon vor der Corona-Krise berechnete das Forschungsinstitut Prognos, dass bis zum Jahr 2025 rund 190.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Grundschulkindern ab 2025 wird den Bedarf weiter steigen lassen: Für eine qualitativ hochwertige Ganztagsgrundschule werden mindestens 50.000 zusätzliche Lehrkräfte benötigt. In den allgemeinbildenden Schulen beläuft sich diese Zahl auf 40.000, der Bedarf in den berufsbildenden Schulen wird bis 2030 sogar auf knapp 160.000 Lehrkräfte geschätzt.

Die Zahl der Studierenden ist von 2002 bis 2018 um rund 50 Prozent auf 2,9 Millionen gestiegen, die der Professorinnen und Professoren dagegen nur um etwa 26 Prozent, von 38.000 auf 48.000. Die Folge: An den Universitäten kommen auf eine Professorin oder einen Professor über 60 Studierende. Das Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern muss von 1.000 auf 5.500 Professuren aufgestockt werden. Das bietet die Chance, nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur zu erhalten. Im Mittelbau müssen 40.000 zusätzliche Dauerstellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen werden.

Arbeitsbedingungen verbessern

Um die Bedarfe an Schulen zu decken, müssen Studien- und Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst sowie berufsbegleitende Ausbildungsangebote ausgebaut werden. Bund und Länder müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Ausbildungskapazitäten in Lehrämtern und Fächern, in denen ein besonders starker Mangel herrscht, ausgebaut werden. Damit mehr junge Menschen ein Lehramtsstudium aufnehmen und Lehrkräfte möglichst lange im Schuldienst bleiben, müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Zur Entlastung von Lehrkräften sind multiprofessionelle Teams zu bilden sowie Verwaltungs- und IT-Fachkräfte einzustellen. Für Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger ist eine Qualifizierungsstrategie notwendig.

Um mehr junge Menschen für die Arbeit in der frühen Bildung zu gewinnen, müssen die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums ausgebaut und verstetigt – insbesondere die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur Erzieherin oder zum Erzieher, die Theorie und Praxis eng verzahnt – sowie Ausbildungsvergütungen tariflich geregelt werden. Parallel müssen Ausbau und Entwicklung kindheitspädagogischer Studiengänge gefördert werden.

Bund, Länder und Kommunen müssen ein gemeinsames -Konzept gegen den Fachkräftemangel in Jugendhilfe und -Sozialarbeit anstreben. Der Bund hat sich dabei stärker -finanziell an der Ausbildung und den laufenden Kosten für Jugendhilfe in den Kommunen zu beteiligen, um bessere -Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu ermöglichen.

  • Die GEW fordert: Ausbildungskapazitäten hochfahren und Bildungsberufe attraktiver machen!

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei den Bildungsinvestitionen nach wie vor nur im Mittelfeld. Das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten aus dem Jahr 2008, bis 2015 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung zu investieren, ist bis heute nicht eingelöst.

Notwendig ist eine „Nationale Kraftanstrengung für Bildung“. Für Sanierungen und Neubauten, Fachkräfte und digitale Ausstattung sind Milliardeninvestitionen nötig. Föderale Finanzierungsblockaden, etwa durch das Kooperationsverbot, müssen beseitigt werden, um auf allen Ebenen den Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen.

Besonders deutlich zeigt sich der Sparkurs an maroden Schulgebäuden: Der Investitionsstau der Gebäudesanierung betrug allein bei allgemeinbildenden Schulen nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2020 44,2 Milliarden Euro. In der frühkindlichen Bildung (Kitas) waren es 9,7 Milliarden Euro. Die Höhe des Sanierungs- und Investitionsstaus an Hochschulen bezifferte die Kultusministerkonferenz (KMK) auf rund 50 Milliarden Euro bis 2025.

Um mehr Geld in Bildung investieren zu können, muss der Staat mehr Geld zur Verfügung haben. Das gelingt über gerechtere Steuereinnahmen und die Abschaffung der Schuldenbremse. Wenn die Laufzeit für die Tilgung der pandemiebedingten Kredite auf 50 Jahre verlängert wird, entstehen Spielräume für zusätzliche Bildungsausgaben.

Soziale Ungleichheiten abbauen

Teil der nationalen Kraftanstrengung muss auch ein Abbau der sozialen Ungleichheiten im Bildungssystem sein. Der Bund muss die Mittelverteilung nach dem Prinzip des Königsteiner Schlüssels reformieren und einen Sozialfonds zur besseren Ausstattung von Schulen nach Sozialindex etablieren und finanzschwache Kommunen stärken. Für Schulen in sozial benachteiligten Lagen muss es Sondermittel geben. Ebenso müssen alle Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden. Es darf nicht sein, dass die Ausstattung vom Wohnort abhängig ist.

Modernisierungsmaßnahmen sind auch deshalb dringend erforderlich, weil die Corona-Krise deutlich gemacht hat, dass mit der vorhandenen Bausubstanz häufig kaum hygienischen Standards entsprochen und wie notwendig gelüftet werden kann. Künftig müssen nachhaltige Gebäude und Infrastrukturen entstehen, die eine anspruchsvolle inklusive Pädagogik ermöglichen.

Auch die Finanzierung der Hochschulen hält nicht Schritt mit den steigenden Studierendenzahlen und wachsenden Anforderungen an Forschung, Lehre und Studium. Während die Grundfinanzierung stagniert oder gekürzt wird, geben Bund und Länder Milliarden für befristete Programme und Wettbewerbe aus. Ein Kurswechsel ist überfällig – hin zu einer nachhaltigen, verlässlichen und dynamischen Grundfinanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dazu muss unter anderem der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ aufgestockt und dynamisiert, seine Mittel für Dauerstellen in der Lehre eingesetzt werden.

  • Die GEW fordert: Schuldenbremse abschaffen, Einnahmeseite durch gerechtere Steuern stärken, überfällige Investitionen in Bildung tätigen!

Der Ausbau der IT-Infrastruktur und die technische Ausstattung hinken in allen Bildungseinrichtungen weit hinter dem Bedarf her. Zwischen dem mit Zusatzprogrammen inzwischen rund sieben Milliarden Euro umfassenden Digitalpakt Schule und der erforderlichen Summe für die Mindestausstattung aller Schulen bis 2024 klafft eine große Lücke. Für die allgemeinbildenden Schulen werden laut einer Studie der GEW in den kommenden Jahren rund 15,8 Milliarden Euro benötigt, für die berufsbildenden Schulen rund 5,3 Milliarden Euro. Da-raus ergibt sich ein Gesamtbedarf von rund 21 Milliarden Euro – und mit Blick auf die bisherigen Mittel eine Differenz von 14 Milliarden Euro.

Notwendig ist daher eine Aufstockung und Verstetigung des Digitalpaktes – etwa für Endgeräte für Lernende und Lehrende. Einer repräsentativen Mitgliederbefragung der GEW zufolge nutzen neun von zehn Lehrkräften ihre privaten Geräte für die Arbeit. Finanzielle Mittel für IT-Administratorinnen und -administratoren müssen ebenfalls dauerhaft in die Haushalte eingeplant und eingestellt werden.

Datensichere Plafformen

Bund und Länder müssen den Schulen staatlich verantwortete und datensichere Plattformen zum Lehren, Lernen und Kommunizieren zur Verfügung stellen. Mit Blick auf Software und digitale Unterrichtsmaterialien müssen Schulen so ausgestattet werden, dass sie nicht auf ein von kommerziellen Interessen geprägtes Angebot privater Anbieter angewiesen sind. Auch die Verknüpfung mit Angeboten der Sozialarbeit und des Ganztags muss gewährleistet sein.

An den Hochschulen wird es auch nach der Corona-Krise einen größeren Bedarf an Onlinestudienangeboten geben. Bund und Länder müssen den Universitäten und Fachhochschulen beim Ausbau und der Pflege ihrer digitalen Infrastruktur mit einem Hochschul-Digitalpakt unter die Arme greifen.

Erweitert und verstetigt werden muss der Digitalpakt auch für die Einrichtungen der öffentlich finanzierten Weiterbildung, zu denen unter anderen die Volkshochschulen gehören, dabei sind gezielte Angebote für alle Altersgruppen erforderlich.

  • Die GEW fordert: Digitalpakt aufstocken, verstetigen und auf weitere Bildungsbereiche ausdehnen!

Die Umsetzung des Grundschul-Ganztagsanspruchs ab 2025 muss auf Basis einer Dauerfinanzierung von Bund und Ländern mit einer Qualitätsoffensive verbunden werden. Im Ganztag sollen ausgebildete Fachkräfte beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Kindheitspädagoginnen und -pädagogen sowie Grundschullehrkräfte arbeiten. Die Fachkraft-Schulkind-Relation darf bei maximal 1:10 liegen. Verankert werden muss der Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII).

Verbindlich formulierte Ansprüche sind wichtig, weil die Ganztagsangebote in den Bundesländern und Kommunen oft sehr unterschiedlich sind. Es gibt etwa gebundene Ganztagsgrundschulen, offene Ganztagsangebote, Horte, Mittagsbetreuung oder Hausaufgabenhilfe. Allen Kindern muss unabhängig vom Wohnort der bestmögliche Ganztag geboten werden.

Auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie braucht es verlässliche Ganztagsangebote. Dabei geht es auch um Geschlechtergerechtigkeit: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es häufig Frauen waren, die bei geschlossenen Kitas und Schulen die Betreuungsarbeit übernommen und beruflich zurückgesteckt haben.

Im SGB VIII muss auch die Schulsozialarbeit festgeschrieben und mit Qualität hinterlegt werden: Je 150 Schülerinnen und Schülern ist mindestens eine Fachkraft zu garantieren.

  • Die GEW fordert: Schulsozialarbeit ausbauen und Recht auf Ganztag im Grundschulalter mit einer Qualitätsoffensive verbinden!

In vielen Bundesländern steht das Fach Politik nur mit Unterbrechungen oder erst in höheren Klassen auf der Stundentafel. Angesichts der Zunahme rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Tendenzen in der Gesellschaft sowie der Verbreitung von Verschwörungserzählungen brauchen Demokratieerziehung und Politikunterricht sowie die demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter anderem durch Kinderrechte einen deutlich höheren Stellenwert.

Zugleich muss politische Bildung die soziale Ungleichheit in den Blick nehmen. Der gesellschaftliche Zusammenhalt muss durch eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe gestärkt werden. Der Bund muss ein nachhaltiges Demokratiefördergesetz schaffen, um verlässliche Strukturen für politische Bildung, zivilgesellschaftliches Engagement und Präventionsarbeit zu bieten.

Die politische Bildung muss auch an beruflichen Schulen und in der Weiterbildung gestärkt werden. Werte wie Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Teilhabe und Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit und Diversität müssen auch bei Erwachsenen mehr denn je vermittelt und im Schulalltag gelebt werden. Dazu ist eine Professionalisierung der Pädagoginnen und Pädagogen in der Berufs- und Weiterbildung erforderlich.

Eine besondere Bedeutung hat das Recht auf Bildung für geflüchtete und asylsuchende Menschen. Bund und Länder müssen ihnen – ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus – nach spätestens drei Monaten den mit deutschen Staatsangehörigen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem öffnen. Zudem müssen sie ein flächendeckendes Beratungsangebot einrichten und Konzepte zur inklusiven Bildung in der Migrationsgesellschaft entwickeln.

  • Die GEW fordert: Politische Bildung stärken und gesellschaftliche Spaltung verhindern!

Gute Bildung heißt Bildung für alle, sie verlangt Raum und Zeit, braucht Personal – und Geld. Um gute Bildung in allen Bildungsbereichen zu gewährleisten, ist indes noch viel zu tun.

So benötigt Deutschland ein echtes Kita-Qualitätsgesetz mit bundesweiten Standards und eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation in den Einrichtungen. Flächendeckend umgesetzt werden muss die inklusive Schule für alle Menschen, etwa durch ein Bund-Länder-Kommunen-Programm für allgemein- und berufsbildende Schulen. Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder sozialer Status dürfen nicht zu schlechteren Bildungschancen führen.

Damit alle jungen Menschen einen Ausbildungsplatz bekommen, muss eine Ausbildungsplatzgarantie rechtlich verankert werden. Eine umfassende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist überfällig und muss unter anderem eine deutliche Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge sowie eine Umstellung auf einen Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, beinhalten.

Befristung eindämmen

Gute Bildung und gute Arbeit sind zwei Seiten einer Medaille. Daher müssen Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst aufgewertet werden: Die Beschäftigten benötigen eine bessere Bezahlung, bessere Aufstiegsmöglichkeiten und bessere Arbeitsbedingungen. In der chronisch unterfinanzierten staatlichen Erwachsenen- und Weiterbildung müssen prekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse überwunden werden. Lehrkräfte an Schulen müssen passgenaue Fort- und Weiterbildungen für pädagogische und didaktische Konzepte für Bildung in der digitalen Welt bekommen.

Die hohe Zahl befristeter Beschäftigungen mit kurzen Vertragslaufzeiten muss auch an Hochschulen eingedämmt werden. Für Daueraufgaben sind Dauerstellen zu schaffen. Der Bund muss das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) umfassend reformieren, die Länder verpflichten, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse aus Mitteln des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ zu schaffen, und die Exzellenzstrategie in einen Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft umwandeln.

Zu guter Arbeit gehört zudem ein ausreichender Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrenden und Lernenden – gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie. Hygienestandards müssen in allen Einrichtungen jederzeit gesichert sein.

Lebensphasenorientierte Zeitpolitik

Der Arbeitsverdichtung und Entgrenzung von Arbeit und Leben in der digitalen Welt muss entgegengewirkt werden. Zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland muss das Arbeitszeitgesetz im sozialen Dialog mit den Gewerkschaften überarbeitet werden.

Die Bundesregierung muss darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für eine lebensphasenorientierte Zeitpolitik schaffen, die unbezahlte Sorgearbeit anerkennt. Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit müssen gerechter zwischen Mann und Frau verteilt werden. Lohngleichheit und deren Überprüfung müssen durch ein Entgeltgleichheitsgesetz erreicht werden. Für mehr Gleichberechtigung muss Bildungsarbeit von Anfang an geschlechtergerecht gestaltet werden.

Die Arbeit in der frühkindlichen Bildung und der sozialen Arbeit muss weiter aufgewertet werden. Alle Lehrkräfte mit akademischer Ausbildung müssen in allen Bundesländern mindestens nach A 13 (Beamte)/E 13 (Angestellte) bezahlt werden. Dies ist auch ein Beitrag zur Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. An Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in der Weiterbildung muss die hohe Zahl an befristeten Beschäftigungsverhältnissen reduziert, prekäre Beschäftigung überwunden werden.

  • Die GEW fordert: Bildung für alle sichern sowie prekäre und befristete Beschäftigungsverhältnisse überwinden!
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