Seiteneinstieg an Schulen
Bessere Eingruppierung für viele Lehrkräfte im Seiteneinstieg
Viele Seiteneinsteigende in den Schuldienst in Sachsen-Anhalt können nach einem Erlass des Landesbildungsministeriums von Anfang August mit einem höheren Gehalt rechnen.
Die Eingruppierung von Lehrkräften ohne Lehramtsabschluss ist kompliziert. Denn dabei sind neben der Schulform, an der man unterrichtet, zwei Fragen relevant: Welchen Abschluss hat die Lehrperson? Und lässt sich aus dem Studium ein Schulfach ableiten? In Sachsen-Anhalt ist es der GEW durch jahrelangen Druck gelungen, eine Klarstellung zu erwirken, die vielen Seiteneinsteigenden mehr Geld bringt.
Mehr Geld gibt es nur auf Antrag
Der neue Erlass des Bildungsministeriums in Magdeburg von Anfang August besagt vereinfacht gesagt, dass es egal ist, ob die zur Ableitung eines Schulfaches erforderlichen Studienleistungen im Bachelor- oder im Masterstudium absolviert wurden. Entscheidend ist nur, dass sie absolviert wurden und dass am Ende ein Masterabschluss vorliegt. Ist das gegeben, dann gibt es in den „A13-Lehrämtern“ (das sind in Sachsen-Anhalt alle Schulformen außer Grundschulen) die Entgeltgruppe 12.
Die GEW Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass Seiteneinsteigende, die von der Klarstellung profitieren, beim Landesschulamt einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung stellen müssen. Für GEW-Mitglieder bietet der GEW-Landesverband Sachsen-Anhalt seine Unterstützung an. Seiteneinsteigende in anderen Bundesländern, bei denen die Schulfachanerkennung aus ähnlichen Gründen strittig ist, sollten sich gegebenenfalls an ihren GEW-Landesverband wenden.