Equal Pay Day
Bessere Eingruppierung der Grundschullehrkräfte ist überfällig
Dank des beharrlichen Einsatzes der GEW bezahlen 13 Bundesländer ihre Grundschullehrkräfte inzwischen nach A 13 beziehungsweise EG 13. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland weigern sich allerdings noch immer.
Anlässlich des Equal Pay Days am 7. März fordert die GEW die Landesregierungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf, die Bezahlung ihrer Grundschullehrkräfte endlich auf A 13 für Beamte und EG 13 für Angestellte anzuheben. „Um Fachkräfte zu gewinnen beziehungsweise zu halten, muss der Arbeitsplatz Grundschule attraktiver gemacht werden“, betonte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik. „Die bessere Eingruppierung der Grundschullehrkräfte ist überfällig. Dass es geht, haben in den vergangenen Jahren 13 Landesregierungen gezeigt.“
„Die Landesregierungen fordern diese Professionalität gerne ein, wollen sie aber nicht honorieren.“ (Frauke Gützkow)
Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ab Mitte 2026 erhöhe den Anspruch an die Professionalität der Grundschullehrkräfte noch weiter. „Die Landesregierungen fordern diese Professionalität gerne ein, wollen sie aber nicht honorieren“, kritisierte Gützkow.
Es reiche nicht, die Gleichstellung der Geschlechter in Sonntagsreden hervorzuheben. Diese müsse sich auch im Regierungshandeln niederschlagen, indem Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt würden, angemessen bezahlt würden. Die GEW-Expertin appellierte an die Landesregierungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, gleichstellungspolitische Positionen nun endlich durch Taten zu belegen und Grundschullehrer*innen besser zu bezahlen.
Um auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen aufmerksam zu machen, findet seit 2011 einmal im Jahr der Equal Pay Day statt, europaweit, meistens im März. Das genaue Datum variiert von Land zu Land und von Jahr zu Jahr. Es richtet sich nach der aktuellen Höhe des Gender Pay Gaps: Der Aktionstag findet an dem Tag statt, bis zu dem Frauen aufgrund der ungleichen Bezahlung theoretisch umsonst arbeiten, um auf das Gehalt zu kommen, dass ihre männlichen Kollegen bereits zum Ende des Vorjahres in der Tasche hatten.
Hintergrund
Die GEW setzt sich seit 2016 mit ihrer Kampagne „Ja13“ dafür ein, alle verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A 13 und alle angestellten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe 13 zu bezahlen - unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten.
Berlin und Brandenburg waren die ersten Bundesländer, die mit Schuljahresbeginn 2017 die gleiche Besoldung bzw. tarifliche Bezahlung der Lehrkräfte aller Schulformen Schritt für Schritt umgesetzt haben. Eine interaktive Landkarte zur Lage in den Bundesländern gibt es hier.
Frauen verdienen in Deutschland 16 Prozent weniger als Männer. Diese geschlechtsspezifische Lohnlücke wird auch Gender Pay Gap genannt. Ursachen sind unter anderem, dass Frauen häufiger in schlecht bezahlten Berufen und Branchen oder häufiger in Teilzeit arbeiten, weniger Möglichkeiten zur Weiterbildung haben, seltener beruflich aufsteigen und in Führungspositionen gelangen können und häufig nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Weil die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern nicht gerecht ist, setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für gleiche Bezahlung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit zwischen Männern und Frauen ein.
Sie fordern:
- Lohngleichheit: Gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit
- Bessere Bezahlung von Frauen: frauendominierte Berufe und Branchen aufwerten, Tarifbindung stärken, Mindestlohn erhöhen
- Mehr Frauen in Führungspositionen, bessere Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für (insbesondere teilzeitarbeitende) Frauen
- Gleichberechtigte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen, bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Das schafft die Voraussetzung zur Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.