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Lehrkäfte-Eingruppierung

Bessere Bezahlung für Lehrkräfte – es tut sich was

Seit 2009 kämpft die GEW unter dem Stichwort Lehrkräfte-Entgeltordnung für eine tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte. Eine wichtige Forderung in den Tarifverhandlungen lautet daher: zügige Einführung der Paralleltabelle.

Petra S. freut sich. Die beamtete Grundschullehrerin aus Potsdam ist am 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppe A13 aufgestiegen. Und auch Bruno Z., angestellter Grundschullehrer in Brandenburg, freut sich: Er erhält auf einen Schlag brutto 552,83 Euro mehr Gehalt. Z. war bisher in die Entgeltgruppe (E) 11 eingruppiert. Weil das Land Brandenburg die Besoldung der Lehrkräfte an den Grundschulen angehoben hat, steigt er nun in E13 auf. Diesen Erfolg hat er auch dem Einsatz der GEW für die gleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit zu verdanken. Doch dazu später mehr.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden nach dem Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte (TV EntgO-L) bezahlt. Dieser Tarifvertrag hat keinen guten Ruf. Seit 2009 kämpft die GEW unter dem Stichwort Lehrkräfte-Entgeltordnung für eine tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte. Zähe Verhandlungen, Angebote der Arbeitgeber, die keine waren: Alle zwei Jahre grüßte das Murmeltier. 2015 schloss dann die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der dbb Beamtenbund Tarif-union den TV EntgO-L ab – ohne Beteiligung der GEW. Es ist ein Tarifwerk, das vielen Lehrkräften 30 Euro mehr Gehalt brachte, aber die Eingruppierung von der beamtenrechtlichen Besoldung abhängig macht – eine ungewöhnliche Konstruktion, für die Arbeitgeber aber nicht verhandelbar.

Viele kritische Stimmen in der GEW warnten davor, dass sich dadurch eine verschlechterte Besoldung unmittelbar auf das tarifliche Entgelt auswirken würde. 2017 unterzeichnete dann auch die GEW den TV EntgO-L. Zusätzlich setzten die Gewerkschaften die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 durch, bisher war in Stufe 5 Schluss. Außerdem sicherten die Arbeitgeber zu, den Tarifvertrag während seiner Laufzeit weiterzuentwickeln. Daran wird die GEW bei allen künftigen Verhandlungen beharrlich arbeiten.

Erfolgreiche JA13-Kampagne

Grundschullehrkräfte werden – ebenso wie eine Reihe von Sekundarstufe-I-Lehrkräften – als Beamtinnen und Beamte in den meisten Bundesländern noch immer nach A12 besoldet. Damit verdienen sie weniger als ihre voll ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen, die überwiegend A13 erhalten. Und dies, obwohl die Grundschulpädagoginnen gleichwertige Arbeit leisten, ihre Ausbildung inzwischen genauso lange dauert und die in der Grundschule vermittelte Bildung das Fundament für die weitere Schullaufbahn der Kinder ist. All dies wird auch den Entscheidungsträgern in den Ländern langsam klar – zumal qualifizierte Lehrkräfte inzwischen Mangelware sind.

2016 startete die GEW die Kampagne „JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“. In vier Bundesländern hat sich der Einsatz der Bildungsgewerkschaft bereits gelohnt: Petra S. und ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein werden künftig nach A13 statt nach A12 besoldet. Auch in anderen Bundesländern liegt das Thema auf dem Tisch.

Foto: Kay Herschelmann

Wichtiges Ziel: Paralleltabelle

Sind Grundschullehrkräfte angestellt, werden sie in der Regel nicht nach E12, sondern nach E11 bezahlt. Die tarifliche Eingruppierung ist abhängig von der beamtenrechtlichen Besoldung. Eine Tabelle ordnet jeder Besoldungsgruppe eine Entgeltgruppe zu. Ab A13 erfolgt diese Zuordnung numerisch parallel: Der Besoldungsgruppe A13 entspricht die Entgeltgruppe 13. Unterhalb der A13 ist diese Tabelle allerdings schief: So wird beispielsweise der Besoldungsgruppe A12 die Entgeltgruppe 11 zugeordnet. Deshalb erhielt der Brandenburger Bruno Z. bisher E11 und kam durch die Anhebung der Beamtenbesoldung für voll ausgebildete Grundschullehrkräfte auf A13 zum 1. Januar direkt in die E13.

Die „schiefe Ebene“ unterhalb von A13/E13 zu beseitigen, ist eines der zentralen  Ziele der GEW. Eine wichtige Forderung in den Tarifverhandlungen lautet daher: zügige Einführung der Paralleltabelle. Das heißt, dass jeder Besoldungsgruppe die numerisch identische Entgeltgruppe zugeordnet wird: A13 = E13, A12 = E12, A11= E11 usw.

Die Paralleltabelle bedeutet nicht nur für voll ausgebildete Grundschullehrerinnen und -lehrer eine bessere Bezahlung ihrer gesellschaftlich notwendigen und anspruchsvollen Arbeit. Auch viele Sekundarstufe-I-Lehrkräfte sowie Quer- und Seiteneinsteiger, die derzeit wegen des akuten Lehrkräftemangels vor allem an Grund- und beruflichen Schulen in fast allen Bundesländern eingestellt werden, würden davon profitieren.

Für alle angestellten Lehrkräfte, die noch nicht parallel zu den Besoldungsgruppen der Beamten eingruppiert sind, gibt es aktuell eine sogenannte Angleichungszulage von 30 Euro. Jetzt muss schnell ein fixer Zeitplan vereinbart werden, der festlegt, wann die Paralleltabelle erreicht wird.

Mit der Forderung nach 6 Prozent Lohnerhöhung, mindestens aber 200 Euro und der besseren Eingruppierung angestellter Lehrkräfte geht die GEW in die Tarifverhandlungen mit der TdL. Diese beginnen am 21. Januar in Potsdam.