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Zweiter Corona-Lockdown

Besondere Bedingungen für berufsbildende Schulen beachten!

Die GEW fordert, die berufsbildenden Schulen nicht mit den allgemeinbildenden gleichzusetzen, sondern den Besonderheiten der Schulformen und Bildungsgänge unter dem Dach der beruflichen Schulen gerecht zu werden.

Abstandhalten ist an vielen Schulen in Deutschland im Regelbetrieb kaum möglich. Die GEW plädiert für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. (Foto: Pixabay/CC0)

„Die Situation an den beruflichen Schulen ist sehr unterschiedlich, darum brauchen wir lokale Entscheidungsstrukturen“, erklärte GEW-Vorstandsmitglied für berufliche Bildung und Weiterbildung Ansgar Klinger. Zu den Besonderheiten der beruflichen Schulen gehörten zum Beispiel ihr überregionales Einzugsgebiet, die enge Verzahnung mit den dualen Partnern, die Regelung der Bildungsgänge durch Bundes- und Landesrecht und der hohe Anteil von Lernenden, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen.

Klinger forderte die Kultusbehörden auf, für die beruflichen Schulen unverzüglich eigene, lokale Gremien einzurichten, die sinnvolle Modelle für ein Wechselmodell zwischen Fern, Präsenz- und Hybridunterrichtwickeln. „Nur so können zum Beispiel die Anzahl und Art der Bildungsgänge, die inhaltliche Ausrichtung, den Gebäudezustand oder den Zustand der technischen Ausstattung für Fernunterricht ausreichend mitgedacht werden. Unter der Beteiligung der Gremien der schulischen Selbstverwaltung, der Aufsichtsbehörden und externer Fachleute können so spezifische Lernmodelle für Pandemiezeiten entwickelt und angemessene Lösungen gefunden werden,“ sagte Klinger.

Zudem sei die Bedeutung des mobilen Arbeitens im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Dies bedeute für die berufliche Bildung, dass Fernunterricht nicht mehr nur als Methode, sondern vielmehr auch als Lerngegenstand betrachtet werden müsse, sagte der GEW-Experte für berufliche Bildung. „Es ist grundsätzlich sinnvoll, auch Phasen des Fernunterrichts im Unterrichtsgeschehen zu verankern, um eine handlungsorientierte Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen“, sagte Klinger. Dies müsse umgehend in die Schulgesetze, Rahmenlehrpläne, Ausbildungsrahmenpläne und Curricula aufgenommen werden.

Eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht und in weiteren Bildungsangeboten der beruflichen Schulen sei in einer Krisensituation eine wirksame Maßnahme zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Lernenden und ihrer Familien. Voraussetzungen sind nach Ansicht der GEW für das Gelingen von Unterricht in Pademiezeiten:

  • Die Lernenden müssen im Mittelpunkt stehen, um eine Benachteiligung von Lernenden in schwierigen Situationen auszuschließen.
  • In Bezug auf Lerninhalte, Leistungsnachweise, Prüfungen und Finanzierung (z.B. BAföG) müssen besondere und rechtssichere Vereinbarungen getroffen werden.
  • Die Schulträger sind dafür verantwortlich, dass die beruflichen Schulen, ihr Personal und die Lernenden technisch in der Lage sind, den Fernunterricht ohne Qualitätsverlust durchzuführen.

Außerdem müssten die Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal umgehend so angepasst werden, dass für die Beschäftigten ein Wechsel in die verschiedenen Formen des Fernunterrichts ohne Nachteile und Mehrbelastungen möglich ist.