Die GEW setzt sich für bessere Strukturen und Ressourcen an berufsbildenden Schulen zur Unterstützung der Lehrkräfte bei internationalen Austauschprogrammen ein. Hintergrund: Zur Stärkung des europäischen Bildungsraums hat der Deutsche Bundestag das Ziel formuliert, dass bis 2020 mindestens zehn Prozent der Auszubildenden einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert haben sollen. Aktuell haben laut der Mobilitätsstudie „Auslandsaufenthalte in der Berufsausbildung 2017“ der Nationalen Agentur beim BIBB nur 5,3 Prozent der Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland realisiert.
Die GEW hat nun ein 10-Punkte-Programm beschlossen, mit dem die Bildungsgewerkschaft die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern auffordert, die Beruflichen Schulen in Deutschland für Europa handlungsfähig zu machen. Die Forderungen im einzelnen:
- Verbesserte Beratung der Schulen bei der Auswahl, Erstellung und Planung von Projektkonzeptionen zur Internationalisierung der beruflichen Bildung sowie zusätzliche personelle Kapazitäten für die Organisation.
- Erschließung neuer Fördermöglichkeiten und Projektpartner im Bereich der berufsbildenden Schulen auf nationaler und internationaler Ebene. Lehrkräfte sollen Unterstützung durch ein „International Office“ erhalten.
- Nachhaltige Unterstützung bei der Realisierung von Projekten sowie einfachere Verfahrensweisen bei der Antragsstellung.
- Mehr personelle und zeitliche Ressourcen für die Antragstellungen, Durchführung und Auswertung der Projekte sowie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler und der Auszubildenden.
- Auszubildende sollten im neuen BBiG einen Rechtsanspruch auf Realisierung von Auslandspraktika erhalten und die Betriebe verpflichtet sein, die Auszubildenden zu unterstützen.
- Verbesserte Fortbildungsangebote unter anderem im Bereich des internationalen Projektmanagements sowie der europäischen Sprachen und Fachsprachen.
- Verankerung europäischer Projekte in den Curricula der berufsbildenden Schulen und Aufnahme von Auslandsaufenthalten in Ausbildungsordnung oder Rahmenlehrpläne.
- Akkreditierung der erworbenen Kompetenzen und deren Anrechnung. Präzise Anforderungen an Auslandsaufenthalte sollten mit aussagekräftigen Zeugnissen für die Auszubildenden verbunden werden.
- Auch berufsbildende Schulen sollten antragsberechtigt für das BMBF-finanzierte Pilotprojekt „AusbildungWeltweit“ sein. Bisher können nur Unternehmen Fördergelder für Auslandsaufenthalte beantragen.
- Allen Schülerinnen und Schülern muss unabhängig von sozialem Hintergrund, Geschlecht, Aufenthaltsstatus, Bildungsstand, Beeinträchtigung oder Behinderung die Teilnahme an Erasmus-Programmen ermöglicht werden.