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Berufshaftpflicht bei der GEW im Mitgliedsbeitrag enthalten

Mit dem TVöD wurde die Arbeitnehmerhaftung ausgeweitet. D. h., dass in Zukunft auch bei mittlerer Fahrlässigkeit Schadenersatz auf Beschäftigte des Goethe-Instituts zukommen kann. Für GEW-Mitglieder ist dies kein Problem: Denn die Mitgliedschaft beinhaltet eine Berufshaftpflichtversicherung.

Das Goethe-Institut hat im TVöD-Newsletter Nr. 4 darauf hingewiesen, dass mit der Ablösung des BAT die Arbeitnehmerhaftung ausgeweitet wurde. Zukünftig kann auch bei mittlerer Fahrlässigkeit Schadenersatz auf Beschäftigte des Goethe-Instituts zukommen.

Für GEW-Mitglieder kein Problem!

Mit dem GEW-Beitrag sind alle Mitglieder berufshaftpflichtversichert. Versichert ist die Regulierung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter, Regressansprüche des Arbeitgebers und Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern. Die Versicherungsleistung beträgt maximal je Schadensereignis 3 Mio. Euro bei Personen- und Sachschäden. Bei Vermögensschäden ist die Versicherungsleistung auf 200.000 Euro begrenzt und bei Schlüsselverlust beträgt die maximale Versicherungsleistung 30.000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt drei Monate nach Beginn der GEW-Mitgliedschaft. Bei Übertritt aus einer anderen DGB-Gewerkschaft beginnt der Versicherungsschutz sofort.

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland, allerdings ist nur eine Haftpflicht im Rahmen des deutschen Rechts abgedeckt. Sieht das ausländische Recht – wie z. B. in der USA – andere Haftungsnormen vor, für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlagen gibt, besteht kein Versicherungsschutz.

Weitere gute Gründe, sich in der GEW zu organisieren, sind:

- Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsschutz und Rechtsberatung.

- Tarifliche Ansprüche können nur GEW-Mitglieder gerichtlich durchsetzen.

- GEW-Mitglieder haben einen Informationsvorsprung.