Ausgehend von den institutionellen Gegebenheiten der dualen Berufsausbildung, von gerechtigkeitstheoretischen Reflexionen und dem bildungspolitischen Konzept der UNESCO stellt die GEW deutliche Bedingungen auf, unter denen berufsbildende Schulen den Weg zur Inklusion bestreiten können. Dazu gehören:
- eine Ausbildungsplatzgarantie,
- eine differenzierte organisatorische Gestaltung der Berufsausbildung,
- die Zertifizierung von Kompetenzen,
- die Weiterentwicklung der Ausbildungsrahmenpläne,
- die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe,
- die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen,
- eine nachhaltige Aus-, Fort- und Weiterbildung und eine multiprofessionelle Teamentwicklung aller Lehrer/innen und an der Ausbildung Beteiligten,
- eine Mitwirkung der Betroffenen in den relevanten Gremien,
- eine Aufnahme der Inklusion in die Berufsschul-Rahmen-vereinbarung der KMK,
- eine exklusive Strukturen ablösende Novellierung des BBiG,
- die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen für einen inklusiven Schulentwicklungsprozess,
- erste Schritte in Form von Pilotprojekten,
- eine inklusiv anzulegende Berufs- und Studienorientierung,
- eine dauerhafte Zusammenarbeit aller Akteure in einem regionalen Netzwerk.
Die Bundesfachgruppen Kaufmännische und Gewerbliche Schulen begrüßen den von ihnen maßgeblich vorbereiteten Beschluss.
Außerdem im Infoblatt Berufsbildung Juli 2015:
- Bedeutung beruflicher Qualifizierung
- Entscheidungen des BIB-Hauptausschusses