Corona-Erleichterungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Benachteiligte Promovierende fallen raus
Können Promotionsstipendiaten belegen, dass sich ihre Dissertation wegen der Coronapandemie verzögert, ist eine Verlängerung der Förderung um bis zu ein Jahr möglich. Der GEW reicht das nicht: Sie fordert eine längere Höchstförderungsdauer.
Die GEW und die Grünen-Bundestagsfraktion kritisieren die Corona-Hilfen des Bundesbildungsministeriums für Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten als unzureichend. Konkret monieren sie, dass laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Kai Gehring die Förderungshöchstdauer bei vier Jahren bleiben solle. Dies bedeute, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern, chronischer Erkrankung oder Behinderung, die schon mal verlängert hätten, jetzt durch das Raster fielen und wegen der Coronapandemie nicht nochmal um bis zu ein Jahr dranhängen könnten. Der GEW-Hochschulexperte und Vizevorsitzende Andreas Keller nannte dies „fatal“.
„Wir brauchen daher eine Anhebung der Förderungshöchstdauer.“ (Andreas Keller)
Dem „Wiarda-Blog“ des Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda sagte Keller, so werde ausgerechnet eine Gruppe, die erst im Studium und später in der wissenschaftlichen Karriere ohnehin benachteiligt sei, „in den Abbruch ihrer Promotion getrieben“. Dies sei „ein Schlag ins Gesicht ambitionierter Doktorandinnen und Doktoranden, ein Rückschlag im Kampf um Chancengleichheit in der Wissenschaft. Wir brauchen daher eine Anhebung der Förderungshöchstdauer.“
Gehring sagte dem Blog: „Wer in der Vergangenheit das Stipendium verlängert bekommen hat, um Kinder zu betreuen und Eltern zu pflegen, den lässt Ministerin Anja Karliczek jetzt im Regen stehen.“ Insbesondere Frauen würden benachteiligt. Das BMBF teilte Wiarda mit, sich zur Kritik von GEW und Grünen nicht nochmal zu äußern und verwies auf die Antwort auf Gehrings Anfrage.
GEW: Pauschale Verlängerung statt Einzelbelege
Regulär werden Promotionsstipendien für zwei Jahre vergeben. Da vier Semester oft jedoch nicht ausreichen, beantragen viele Stipendiatinnen und Stipendiaten auch bisher schon häufig Extrazeit. Zweimal sechs Monate können genehmigt werden. Wer seine Kinder betreut oder Eltern pflegt, wer chronisch krank ist oder eine Behinderung hat, kann bis auf maximal vier Jahre Förderung verlängern.
Die GEW verweist dem Bericht zufolge unterdessen auch darauf, dass die BMBF-Maßnahmen insgesamt zu kurz griffen. Anstatt von Doktoranden Einzelbelege für eine coronabedingte Verzögerung der Dissertation zu verlangen, müsse das Ministerium eine pauschale Verlängerung beschließen. Nur dadurch erhielten die Stipendiatinnen und Stipendiaten Planungssicherheit.