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Befristungsunwesen an der Viadrina eingedämmt

Deutscher Personalräte-Preis in Gold für die Europa-Universität Viadrina: Dort wurde der wissenschaftliche Personalrat für eine Dienstvereinbarung gegen das Befristungsunwesen ausgezeichnet.

An der Hochschule in Frankfurt/Oder gilt unter anderem eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren bei Erstverträgen, generell muss die Arbeitszeit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle betragen – Viertelstellen gibt es also nicht mehr. Angestellten mit minderjährigen Kindern steht eine Vertragsverlängerung um zwei Jahre pro Kind zu.

Zuvor waren die Arbeitsbedingungen an der Viadrina noch prekärer als im Bundesdurchschnitt gewesen, die Verträge noch kürzer. Doktorandinnen mussten ihre halben Stellen mit Hartz IV aufstocken, wissenschaftliche Mitarbeiter hangelten sich von einem Jahresvertrag zum nächsten.

Solche Arbeitsbedingungen wollten die Personalräte nicht länger hinnehmen und begannen vor knapp drei Jahren, eine Dienstvereinbarung zu konzipieren. Ab Februar 2014 wurde mit der Hochschulleitung verhandelt, so dass zum darauf folgenden Wintersemester die „Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Europa-Universität Viadrina“ inkraft treten konnte.

Die Befristungswelle in der Wissenschaft war auch durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ausgelöst worden. Am 17. März 2016 trat eine neue Fassung dieses Gesetzes in Kraft – ein Etappensieg für die GEW, die jahrelang eine Novellierung des WissZeitVG eingefordert hatte.

Der vollständige Artikel von Eleonora Pauli ist in der Maiausgabe der "E&W" abgedruckt.