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Befragung zur Coronapandemie

Angst vor Ansteckung bei der Arbeit bleibt hoch

Jeder dritte Beschäftigte macht sich im zweiten Lockdown einer Umfrage zufolge Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken. Menschen, die im Bereich Erziehung oder Soziales arbeiten, sind besonders beunruhigt.

Foto: GEW/Shutterstock
Foto: GEW/Shutterstock

Die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist bei den Beschäftigten weiter groß: Im Januar 2021 befürchtete jeder Dritte (35 Prozent) laut einer Befragung des Portals Lohnspiegel.de, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus zu infizieren. Diese Zahl entspricht dem Niveau der Vormonate. Im Juli und August lag der Wert dagegen bei 25 Prozent. Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung bei Menschen, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen haben und deshalb auch bei guten Arbeitsschutzmaßnahmen besonders exponiert sind – etwa Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte.

So gaben seit Beginn des zweiten Lockdowns am 2. November 2020 mehr als die Hälfte der Befragten aus den Bereichen Erziehung und Soziales (57 Prozent) und den medizinischen Gesundheitsberufen (52 Prozent) an, Sorgen vor einer berufsbedingten Ansteckung zu haben. Es folgten Verkaufsberufe (47 Prozent) sowie nichtmedizinische Gesundheitsberufe (46 Prozent), zu denen Altenpflegerinnen und Altenpfleger gehören. 

Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut. An der Befragung des Portals beteiligten sich seit April 2020 mehr als 34.000 Beschäftigte, darunter sind 11.076 Datensätze aus der Zeit des zweiten Lockdowns.

12,5 Prozent vermissen ausreichende Maßnahmen

„Ein entscheidender Faktor für die Sorgen der Beschäftigten ist, wie weitreichend die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen sind und wie konsequent sie im Betrieb umgesetzt werden“, sagte Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. Seit Beginn des zweiten Lockdowns attestierte zwar eine Mehrheit (54 Prozent) ihrem Arbeitgeber, ausreichende betriebliche Maßnahmen umgesetzt zu haben. Jeder dritte Befragte (33 Prozent) sah dies jedoch nur mit Einschränkungen so, jeder Achte (12,5 Prozent) vermisste genug wirksame Maßnahmen. 

Viele Betriebe setzten zudem zu einseitig auf verhaltensorientierte Maßnahmen bei den Beschäftigten, ohne selbst die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation an die Bedingungen der Corona-Pandemie anzupassen. „Bei der konkreten Planung und Umsetzung im Betrieb sollen die Beschäftigten unbedingt eng eingebunden werden“, forderte Ahlers. 

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Gutachten der GEW

Die GEW beauftragte bereits zu Beginn der Pandemie den Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte, insgesamt fünf Gutachten zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, Risikogruppen und Schutzabständen an Kitas, Schulen und Hochschulen zu erstellen. 

Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe betonte: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Doch die rechtlichen Grundlagen sind klar, sie müssen allerdings jetzt in die Tat umgesetzt werden.“ Die Gutachten gäben den Handelnden vor Ort mehr Rechtssicherheit und viele nützliche Hinweise.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.