Bei den Betroffenen handelt es sich um einen Schulleiter aus Elmshorn, eine gewählte Schulleiterin aus Flensburg sowie zwei weitere Schulleitungsmitglieder. Sie alle sollen nach Angaben der GEW Schleswig-Holstein ihre Posten verlieren.
GEW-Landesvorsitzender Matthias Heidn bezeichnete dies als "skandalös und völlig unverhältnismäßig". Er appellierte an den schleswig-holsteinischen Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP), auf die drakonische und exemplarische Bestrafung der vier Schulleitungsmitglieder zu verzichten. "Maximal drei Stunden Streik rechtfertigen in keiner Weise, die Betroffenen trotz ansonsten guter Arbeitsleistungen von ihren Posten zu entfernen", so Heidn. Auch das sich abzeichnende generelle Beförderungsverbot für Lehrkräfte, die am Streik teilgenommen hatten, schieße weit über das Ziel hinaus.
"Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte muss endlich eingemottet werden", verlangte GEW-Tarifexpertin Schaad. "Streikrecht ist ein Menschenrecht. Das Verbot ist ein Relikt aus vordemokratischer Zeit. Doch in Deutschland wird meist stillschweigend akzeptiert, dass Beamten ein demokratisches Grundrecht entgegen europäischer Rechtsprechung vorenthalten wird", betonte sie.
Schaad berief sich dabei im Wesentlichen auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und die Praxis in anderen Staaten. Sie kündigte an, dass die GEW mit den Türkei-Urteilen des EGMR vergleichbare Entscheidungen auch zum deutschen Streikverbot erreichen wolle. Sie geht davon aus, dass Lehrerinnen und Lehrer, die von Disziplinierungsmaßnahmen betroffen sind, gute Chancen haben, diese Prozesse zu gewinnen.
Der EGMR hatte die Türkei wegen ihres generellen Streikverbots für Staatsbedienstete in den letzten beiden Jahren zwei Mal verurteilt. Die Türkei hat im September reagiert: In einer Volksabstimmung sind umfangreiche Verfassungsänderungen beschlossen worden, die unter anderem Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zulassen.