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Hochschulinnovationsgesetz

Bayern bewegt sich

Auch in Bayern erhalten wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen nun einen Mitarbeitervertrag und werden damit bessergestellt. Doch es gibt eine Einschränkung: Die Änderung gilt lediglich für neu abgeschlossene Verträge.

Bayern hat die wissenschaftlichen Hilfskräfte an Hochschulen und Universitäten abgeschafft. Diese sind seit dem 1. Januar dieses Jahres wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie gilt daher der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). (Foto: Canva/Stefan Weitzel)

Anfang des Jahres staunten viele in Bayern nicht schlecht. In dem neuen bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat, taucht die Personalkategorie „wissenschaftliche Hilfskraft“ nicht mehr auf. Wie es in den meisten Bundesländern nach wie vor üblich ist, wurden auch in Bayern Masterabsolventinnen und -absolventen, die nicht mehr studieren, aber an einer Hochschule beschäftigt sind, bis zum Jahreswechsel an den Hochschulen als wissenschaftliche Hilfskräfte bezahlt. Trotz ihrer Qualifikation liegt der Stundenlohn dabei kaum über dem der studentischen Hilfskräfte.

Damit ist in Bayern nun Schluss, wie der zuständige Minister Markus Blume (CSU) in einem Interview mit dem Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda erklärte: „Unser Ziel war, dass sich die Einkommenssituation derjenigen verbessert, die bisher wissenschaftliche Hilfskräfte waren. Sie sind ab jetzt wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit gilt für sie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).“ Die Besserstellung ist tatsächlich erheblich. Je nach Tätigkeit kann der Stundenlohn um die zehn Euro höher liegen.

„Das Ministerium hat die Hochschulen zu spät angeschrieben. Bei einer solch großen Änderung hätte man das besser vorbereiten müssen.“ (Eduard Meusel)

Viele Hochschulen waren von der Neuerung überrascht. „Sie wurden erst zum Jahreswechsel informiert“, sagt Eduard Meusel von der GEW Bayern. „Das Ministerium hat die Hochschulen zu spät angeschrieben.“ Nach seiner Kenntnis wurden die ersten Briefe erst Ende Dezember verschickt. „Bei einer solch großen Änderung hätte man das besser vorbereiten müssen“, kritisiert er. Dabei zog sich die Arbeit an dem neuen Gesetz über Jahre hin. Bei einer Expertenanhörung war Meusel als Sachverständiger dabei. „Zum Schluss musste alles ganz schnell gehen“, hat er beobachtet. „Es wirkt, als wären die wissenschaftlichen Hilfskräfte nur aus Versehen abgeschafft worden.“ Dem widerspricht Minister Blume: „Offenbar haben da einige schlicht und einfach das Gesetz nicht verstehen wollen.“

GEW-Forderung erfüllt

Das Ergebnis jedenfalls wertet Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied Hochschule und Forschung, als wichtigen Schritt. „Bayern hat die Forderung der GEW erfüllt, dass wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss einen Mitarbeitervertrag bekommen sollen“, sagt er. In Berlin und Bremen ist das bereits seit langem der Fall.

Vor Kurzem folgte Hessen, wo der Gesetzgeber einer Empfehlung aus dem „Kodex für gute Arbeit“ folgte, den Wissenschaftsministerium, Hochschulen und Personalräte unter Beteiligung der Gewerkschaften ausgehandelt hatten, wie Keller berichtet.

Bayern ist damit das vierte Bundesland, das sich für eine Besserstellung entscheidet. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Nicht alle wissenschaftlichen Hilfskräfte werden in Bayern, wie Minister Blume sagte, „ab jetzt“ bessergestellt. Nach Auskunft seines Hauses gilt die Neuerung nur für neu abgeschlossene Verträge, nicht aber für Bestandsverträge. „Bestehende Verträge laufen bis zum vereinbarten Vertragsende“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. Die Kategorie „wissenschaftliche Hilfskraft“ werde somit nicht sofort, sondern schrittweise verschwinden.

„Im neuen Haushalt ist so viel Geld für die Hochschulen vorgesehen wie noch nie.“ (Ministeriumssprecher)

Eine Aufstockung der Mittel – wie die GEW Bayern kürzlich in einem offenen Brief forderte, um die besser dotierten Verträge zu finanzieren – ist aus Sicht des Ministeriums nicht erforderlich. „Wir haben die Mittel schon aufgestockt“, erklärt der Sprecher. „Im neuen Haushalt ist so viel Geld für die Hochschulen vorgesehen wie noch nie.“ Laut Blume sind 300 Millionen Euro zusätzlich eingeplant.

GEW-Vorstand Keller hofft, dass nun weitere Bundesländer nachziehen. „Die Chancen stehen gut“, sagt er. „Viele Hochschulen haben mittlerweile Probleme, die Stellen zu besetzen.“ Der Grund: Die Bezahlung ist bislang einfach zu schlecht.