Zum Inhalt springen

Zehn Jahre Inklusion

Barrieren bleiben

Wie steht es um die Hochschule für alle? Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müssen viele Studierende mit Beeinträchtigungen weiterhin darum kämpfen, gleichberechtigt zu studieren.

Das durchgängige Blindenleitsystem im Foyer des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin. Foto: Alexander May

Diese Woche war eine gute Woche für Felix Brandt (Name geändert). „Ich habe nicht gefehlt, das ist ein Anfang.“ Der 26-jährige Student leidet seit seinem 18. Lebensjahr unter Depressionen. Drei bis vier Mal im Jahr „falle ich aus allem raus“, sagt Brandt. Dann könne er kaum sein Zimmer verlassen, stecke für mehrere Wochen in einem Loch, das ein „Funktionieren“ unmöglich macht. In der vergangenen Woche konnte er an vier Tagen die anstehende Hausarbeit nicht bearbeiten und fehlte beim Studentenjob. „Heute mache ich mir aber nicht mehr so einen Stress.“ Das liege auch an der Hochschule, an der Brandt nach zwei Wechseln studiert: „Davor war es immer ein Kampf. Und Kämpfen, das kann ich in solchen Phasen am wenigsten“, erzählt Brandt.

Dass Menschen mit Behinderungen oder chronischen und psychischen Erkrankungen gleichberechtigt studieren können, ist auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK alles andere als selbstverständlich. 11 Prozent der Studierenden haben laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) eine das Studium erschwerende Beeinträchtigung, das sind mehr als 300.000 Studierende. Fast zwei Drittel von ihnen müssen laut der im Herbst 2018 veröffentlichten „beeinträchtigt studieren – best2“-Studie erhebliche Schwierigkeiten in Kauf nehmen. Das DSW und das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) befragten für die Studie rund 20.000 Studierende mit Beeinträchtigungen. Mehr als die Hälfte gaben psychische -Erkrankungen, 26 Prozent chronische Erkrankungen, 10 Prozent eine motorische oder Sinnesbehinderung und 4 Prozent eine Teilleistungsstörung wie Legasthenie als studienerschwerend an.

„Die Diskussion um die Digitalisierung der Hochschullehre blendet das Thema Barrierefreiheit bislang fast vollständig aus.“ (Christiane Schindler)

Um mit den gleichen Chancen studieren zu können, braucht diese sehr heterogene Gruppe ganz Unterschiedliches: Der barrierefreie Zugang zu Hochschulgebäuden erscheint am selbstverständlichsten. Aber noch im Jahr 2009 konnten Elektrorollstühle in der neueröffneten Bibliothek der Berliner Humboldt-Universität vor den Aufzügen nicht wenden. Handläufe in den Treppenhäusern fehlten, ein durchgängiges Blindenleitsystem ebenso. Für viel Geld wurde nachgebessert, 2013 erhielt das Gebäude den Access City Award für Barrierefreiheit. Im Bereich Neubau dürfte man inzwischen sensibilisiert sein, aber in der traditionsreichen deutschen Hochschullandschaft gibt es auch im Jahr 2019 noch Aulen, Bibliotheken, Hörsäle und Seminarräume, die nicht für alle Menschen zu erreichen sind. In der best2-Studie gab jeder Vierte, der auf bauliche Barrierefreiheit angewiesen ist, an, dass es schwierig sei, in Hochschulräume zu kommen.

Vor allem für Studierende mit Sinnesbehinderung müssen Unterlagen und Onlineangebote barrierefrei verfügbar sein. Der technische Fortschritt bietet dafür beste Voraussetzungen. Doch Christiane Schindler, Leiterin der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des DSW, sieht die Umsetzung kritisch: „Die Diskussion um die Digitalisierung der Hochschullehre blendet das Thema Barrierefreiheit bislang fast vollständig aus.“ Wenn Lehrinhalte die Studierenden erreichen sollen, sind auch die Lehrenden gefragt: Stimmt die Lesbarkeit der Präsentationen, werden in Vorlesungen und Seminaren Mikrofone verwendet? Dafür braucht es entsprechendes Bewusstsein und Wissen. Bisher gebe es aber nur vereinzelt Angebote zur Fortbildung, so Schindler. Ein gutes Beispiel ist das Projekt „Inklusive Hochschullehre“ aus Mecklenburg-Vorpommern, bei dem die Hochschulen 2018 mit Unterstützung der Landesregierung den Leitfaden „Lehre barrierefrei gestalten“ entwickelten und Workshops für Lehrende veranstalteten.

„Es gibt Hochschulen, da wird eine Lehrende gerade mal eine Wochenstunde für Beratung freigestellt.“

Es sind nicht so viele Studierende, die auf Studienassistenz, Gebärdensprachdolmetschen oder technische Hilfsmittel angewiesen sind. Aber ein Studium ist ihnen häufig nur mit diesen Eingliederungshilfen überhaupt möglich. Bislang unterstützen die Sozialhilfeträger in der Regel nur das Bachelorstudium – und das auch nur, wenn die Studierenden keine Berufsausbildung haben. Für den Master wird die Finanzierung von Eingliederungshilfen regelmäßig verwehrt. Mit der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die 2020 in Kraft tritt, soll sich das ändern. Unterstützungsleistungen etwa für Promotionen oder Auslandsaufenthalte werden aber weiterhin nur „in begründeten Einzelfällen“ gewährt.

Schon 2009 stellte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Risiken des Bologna-Prozesses für die Inklusion heraus: Im neuen System könne die große Gruppe der chronisch und psychisch Erkrankten ihre Studienbeeinträchtigungen nicht länger selbstständig kompensieren. Die best2-Studie bestätigt diese Befürchtungen: Leistungsvorgaben und Anwesenheitspflicht gaben die Befragten als größte Schwierigkeiten an. Die Prüfungsordnung sieht hier Nachteilsausgleiche wie die Anpassung der Prüfungsbedingungen und Abgabefristen vor. Laut best2 fordert aber gerade die besonders betroffene Gruppe der psychisch oder chronisch Erkrankten Nachteilsausgleiche kaum ein – etwa weil der Anspruch unklar, die Hemmung zu groß sei. Nicht ganz zu Unrecht: Nachteilsausgleiche für Studierende mit psychischen und chronischen Erkrankungen würden neuerdings systematisch abgelehnt, so Schindler. Und auch bei der Beratung der Studierenden mit Beeinträchtigungen seien die Einrichtungen ganz unterschiedlich aufgestellt: „Es gibt Hochschulen, da wird eine Lehrende gerade mal eine Wochenstunde für Beratung freigestellt.“

„Die Verantwortung für den Ausgleich der Beeinträchtigung liegt immer noch bei den Studierenden selbst.“

Auch Brandt, der Student mit Depressionen, hat sich aus Angst vor Stigmatisierung selten offenbart. Als er sein erstes Studium begann, Volkswirtschaft an einer Hochschule in Süddeutschland, glaubte er noch, mit den anderen mithalten zu können. Aber die Depression reagierte empfindlich auf Druck. Der ließ auch nach einem Wechsel von Stadt und Studienfach nicht nach: das Dogma der Regelstudienzeit, die vollgepackten Prüfungszeiten, Abgabefristen, Gruppenarbeiten. Wenn er sich nach einer depressiven Episode entschuldigte, hieß es nicht selten: „Sie waren halt nicht da, das gibt eine Fünf.“ Nach sechs Jahren Studium war das BAföG ausgelaufen, und Brandt hatte den Anschluss völlig verloren.

Damit ist er kein Einzelfall: Laut best2-Studie unterbrechen Studierende mit Beeinträchtigungen deutlich häufiger und länger ihr Studium. Gut ein Drittel der Befragten hat schon einmal den Studiengang gewechselt. Auch Schindler macht deutlich: „Die Verantwortung für den Ausgleich der Beeinträchtigung liegt immer noch bei den Studierenden selbst.“

„Und zum ersten Mal hat mich eine Professorin nach einer Fehlzeit gefragt, ob alles in Ordnung sei – nicht, um Druck auszuüben, sondern aus Unterstützungswillen.“ (Felix Brandt)

Um von einer individuellen hin zu einer institutionellen Verantwortung zu kommen, wie es der Begriff der Inklusion verlangt, braucht es einen grundlegenden Wandel des Selbstverständnisses der Hochschulen. Die Aktionspläne, die ein Teil von ihnen inzwischen aufgestellt hat, sind dabei wegweisend. Doch die Hochschulen verweisen auch auf begrenzte Ressourcen: „Der rasante Anstieg der Studierendenzahlen war und ist eine enorme Herausforderung“, sagt HRK-Präsident Peter-André Alt. Mit den am unteren Ende kalkulierten Kosten pro zusätzlichem Studienplatz könne man der gewachsenen Zahl der Studierenden mit Beeinträchtigungen aus eigener Kraft kaum gerecht werden.

Auch die GEW betont die zentrale Bedeutung einer individuellen Betreuung und Unterstützung der Studierenden mit Beeinträchtigungen. „Bei Betreuungsrelationen von einem Professor oder einer Professorin zu 62 Studierenden an den Universitäten ist das sehr schwierig“, sagt Andreas Keller, im Vorstand der GEW verantwortlich für Hochschule und Forschung.

Brandt stimmt heute vor allem die Willkommenskultur an seiner nunmehr dritten Hochschule zuversichtlich. Gleich in der ersten Woche bot die Beratungsstelle Unterstützung an. „Und zum ersten Mal hat mich eine Professorin nach einer Fehlzeit gefragt, ob alles in Ordnung sei – nicht, um Druck auszuüben, sondern aus Unterstützungswillen.“ In seinem Studentenjob berät Brandt heute andere Studierende in Überforderungssituationen. Ob er sein eigenes Studium dieses Mal beenden wird? Dem 26-Jährigen fällt es das erste Mal leicht, daran zu glauben.