Seit 1. August gilt das Reformpaket des 25. BAföG-Änderungsgesetzes: Die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge steigen damit um sieben Prozent. Auch der Kreis der BAföG-Empfänger werde sich im Jahresdurchschnitt um rund 110.000 vergrößern, teilte das Bundesbildungsministerium mit. Prognosen zufolge werde die Zahl der Geförderten im kommenden Jahr auf den höchsten Wert seit mehr als 30 Jahren anwachsen.
Weitere Änderungen: Der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende wird auf 250 Euro angehoben. Die Kinderbetreuungszuschläge steigen auf einheitlich 130 Euro pro Kind. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden beträgt künftig 7.500 Euro. Die Geförderten können zudem dauerhaft einen 450-Euro-Minijob ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.
Ungeachtet dessen kritisierte die GEW bereits 2014 während des Gesetzgebungsverfahrens, die Pläne der Bundesregierung gingen zwar in die richtige Richtung. Die Anhebung von Bedarfssätzen und Freibeträgen sei überfällig, sie bliebe aber "weit hinter dem Bedarf sowie auch gegenüber der allgemeinen Preissteigerung zurück". Zudem komme die Erhöhung ab dem Wintersemester 2016/17 deutlich zu spät. Nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft ist inzwischen bereits die nächste Anpassung nötig.
Zahl der BAföG-Empfänger 2015 erneut gesunken
Der GEW-Hochschulexperte Andreas Keller schrieb in seiner Stellungnahme ferner, grundlegende
Strukturreformen würden mit der Bafög-Novelle "leider nicht angepackt". Notwendig wären unter anderem eine deutlichere Anhebung von Bedarfssätzen und Freibeträgen, die schrittweise Rückführung des Darlehensanteils in der Ausbildungsförderung an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien zu Gunsten einer Zuschussförderung sowie die Anpassung der Förderhöchstdauern für Studierende an die tatsächlichen Studienzeiten.
Unterdessen ist die Zahl der BAföG-Empfänger im vergangenen Jahr erneut gesunken. 2015 erhielten laut Statistischem Bundesamt 870.000 SchülerInnen und Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das waren 5,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Von 2013 auf 2014 war die Zahl der Empfänger bereits um 3,5 Prozent gesunken.