Dem BAföG-Bündnis, dem auch der Bundesausschuss der Studentinnen und Studenten (BASS) der GEW angehört, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. „Das BAföG muss überall zum Leben reichen und wieder für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sorgen“, lautet der Tenor einer Online-Petition, die das Bündnis gestartet hat und bis zum 5. Mai 2019 unterzeichnet werden kann.
Im BAföG-Bündnis arbeitet der BASS der GEW mit Juso-Hochschulgruppen, Campusgrün, dem freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), SDS – Die Linke, der DGB-Jugend, der IG Metall und ver.di. zusammen.
Im Folgenden dokumentieren wir den Text der Online-Petition des BAföG-Bündnisses, die hier online unterzeichnet werden kann:
Das erklärte Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, allen jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu ermöglichen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Dieses Ziel erfüllt es jedoch schon lange nicht mehr. In den Jahren 2014 bis 2017 ist die Zahl der BAföG-Geförderten um circa 90.000 gesunken. Immer mehr junge Menschen werden von der Förderung ausgeschlossen oder haben von Anfang an keinen BAföG-Anspruch.
Zum Wintersemester 19/20 soll das BAföG nun angepasst werden. Was auf den ersten Blick gut erscheint, reicht auf den zweiten Blick bei Weitem nicht aus. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nennt ihre Reform „einen guten Aufschlag“. Aussagen wie „Man muss ja nicht in die teuersten Städte gehen“ lassen jedoch an ihrem grundlegenden Verständnis für die Lebensrealität von Studierenden zweifeln. Dabei ist es als Bildungsministerin ihre Aufgabe, sich um eine umfassende BAföG-Reform zu kümmern.
Das BAföG muss überall zum Leben reichen und wieder für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sorgen! Langfristig brauchen wir eine grundlegende Neuauflage des BAföGs. Es muss zu einem alters- und elternunabhängigen Vollzuschuss für alle weiterentwickelt werden.
Damit Studierende bis dahin Verbesserungen zu spüren bekommen, müssen noch in dieser Novelle vier Dinge passieren:
1. Für ein BAföG, das zum Leben reicht!
Das BAföG reicht an allen Ecken und Ende nicht zum Leben. Sowohl der Grundbedarfssatz, als auch die Wohnpauschale bleiben weit hinter den Ausgaben der Studierenden zurück. Mit der Reform soll der Grundbedarfssatz in zwei Schritten auf 427 Euro in 2020 erhöht werden. Das geht zwar in die richtige Richtung, jedoch weiterhin deutlich an der Lebensrealität der Studierenden vorbei. Bereits 2016 haben Studierende im Durchschnitt 496 Euro für ihren Lebensunterhalt (ohne Miete) ausgegeben. Deshalb muss der Grundbedarfssatz an die tatsächlichen Ausgaben angepasst werden. Nach einer Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) vom Januar diesen Jahres, braucht es dabei eine Erhöhung auf 500-550 Euro.
Ähnlich verhält es sich mit der Wohnpauschale, also dem Betrag, der im BAföG-Satz für die monatliche Miete vorgesehen ist. Die geplante Erhöhung der Wohnpauschle auf 325 Euro reicht in fast keiner Hochschulstadt für ein WG-Zimmer. Deswegen muss die Wohnpauschale an die Mietbegebenheiten der Hochschulstädte angepasst werden.
2. Für ein BAföG, das mehr Studierende erreicht!
Der Rückgang der BAföG-Geförderten ist alarmierend. Damit das BAföG wieder mehr Studierende erreicht, braucht es eine deutliche Anhebung der Einkommensfreibeträge. Mit einer schrittweisen Erhöhung über mehrere Jahre, so wie es die Reform vorsieht, wird es keine Trendwende geben. Um eine Steigerung der Gefördertenquote zu erreichen, müssen die drei Stufen gleichzeitg zum Wintersemester 2019 umgesetzt werden.
3. Für ein BAföG, das mit der Zeit geht!
Genauso wie die Preise, steigen auch die monatlichen Ausgaben der Studierenden. Deshalb ist offensichtlich: Ohne eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Fördersätze und Freibeträge läuft das BAföG immer der Zeit hinterher. Die stagnierenden BAföG-Sätze der letzten Jahrzehnte sind der Beweis dafür. Deshalb fordern wir zu dieser Reform die Einführung einer jährlichen und unter anderem an die Inflationsrate orientierte Anpassung des BAföG-Satzes, wie es bei anderen Sozialleistungen üblich ist.
4. Für ein BAföG, das modern und flexibel ist!
Die sogenannte Regelstudienzeit war noch nie die Regel. Lediglich 46 Prozent der Studierenden bleiben mit ihrem Studium in der dafür vorgesehenen Regelstudienzeit. Grund dafür können überladene Studiengänge und notwendige Nebenjobs aufgrund fehlender Studienfinanzierung sein. Deshalb muss das BAföG von der Regelstudienzeit – mindestens für zwei weitere Semester – entkoppelt werden, um endlich der Realität des Studienalltags gerecht zu werden.
All diese Punkte lässt die geplante Reform von Ministerin Karliczek hintenüberfallen. Nachdem fast zwei ganze Studierendengenerationen keine Verbesserungen beim BAföG erfahren haben, muss nun endlich eine umfassende und substantielle Reform erfolgen.
Das BAföG-Bündnis hat mit seinen Handlungsempfehlungen bereits einen weitrechenden Reformvorschlag formuliert.
Wenn Du auch der Meinung bist, dass beim BAföG endlich was passieren muss, dann unterschreibe diese Petition. Gemeinsam können wir ein Zeichen für ein modernes und realitätsnahes BAföG setzen!