Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den Haushalt 2017 mit einem Ausgabenvolumen von 35,94 Milliarden Euro beschlossen. Die Haushaltsansätze für Weiterbildung, lebensbegleitende Berufsberatung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Qualifizierung werden vor dem Hintergrund steigender Qualifizierungsbedarfe und der fortschreitenden Digitalisierung deutlich erweitert.
So steigen die Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung um 390 Millionen auf 1,7 Milliarden Euro, die Mittel für die berufliche Teilhabe von Rehabilitanden werden um 120 Millionen erhöht. Im sogenannten Eingliederungstitel (EGT) sind rund 610 Millionen Euro zur Integration von Geflüchteten vorgesehen, dabei wird unter anderem die Kombination von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit berufsbegleitender Qualifizierung und Sprachförderung gefördert.
Die Förderung der Weiterbildung wird aus dem EGT ausgegliedert und in einen eigenen Haushaltstitel eingestellt. So kann die Förderung der Weiterbildung aus dem EGT verstärkt werden, umgekehrt dürfen aber keine Mittel aus dem Weiterbildungstitel in den EGT zurückfließen, so dass diese Mittel ausschließlich für Zwecke der Weiterbildung zur Verfügung stehen.
Die Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung begrüßt die Ausweitung der Weiterbildungsaktivitäten der BA und den Ausbau weiterer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, mahnt mit Blick auf das Personal der Träger der Weiterbildungsmaßnahmen jedoch mit dem öffentlichen Dienst vergleichbare Bedingungen an.
Weitere Themen im Infoblatt Weiterbildung Januar 2017:
- Koalitionsvertrag im Land Berlin
- Sustainable Development Goals – deutsche Übersetzung einschließlich der Unterziele