Deutscher Personalrätepreis
Auszeichnung für ausgezeichnete Arbeit
Eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit der studentischen Beschäftigten an der TU Berlin regelt zum ersten Mal verbindlich den Umgang mit Arbeits- und Abwesenheitszeiten. Dafür gab es den Deutschen Personalräte-Preis in Silber.
Rückblickend betrachtet ist die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit studentischer Beschäftigter an der Technischen Universität Berlin (TU) zu einem sehr passenden Zeitpunkt in Kraft getreten: wenige Wochen vor der Corona-Pandemie, welche die Uni in den Digitalbetrieb versetzte. Denn erst die Dienstvereinbarung ermöglichte den Studierenden, ihren Job auch mobil zu machen. „Vorher war kein Homeoffice möglich“, sagt der Personalratsvorsitzende Marcel Fünfstück.
Die größten Errungenschaften der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Vereinbarung sind: Erstmals wird der Umgang mit Arbeits- und Abwesenheitszeiten verbindlich, gesetzes- und tarifvertragskonform geregelt. Mittels Arbeitszeitkonten können sich die Beschäftigten ihre Zeit zudem flexibler einteilen und Studium, Beruf und Privatleben besser organisieren – was sich in Corona-Zeiten ebenfalls direkt bewährte. Auch die diversen Arbeitsmodelle von Tutorinnen und Tutoren bis zu Drittmittelbeschäftigten werden abgebildet.
Der Lohn der dreijährigen Verhandlungen mit der Dienststelle: Für die Dienstvereinbarung wurde der Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRSB) der TU, der rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt, mit dem Deutschen Personalräte-Preis in Silber ausgezeichnet.
Dabei kam das Vorhaben fast ein bisschen zufällig ins Rollen: Als die TU mit der Idee auf die Personalvertretung zukam, SAP einzuführen, um alle Verwaltungsprozesse zu standardisieren und digitalisieren, rückte die Frage einer Arbeitszeiterfassung in den Mittelpunkt. Der PRSB startete eine Umfrage zum Thema. Diese ergab, dass die studentischen Beschäftigten zwar eine elektronische Zeiterfassung über SAP ablehnten, sich jedoch mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit wünschten.
Rechtssicherheit für alle
Der Personalrat schaute sich das bisherige Prozedere daraufhin genauer an. Es zeigte sich, dass an der Universität verschiedene – zumeist als Excel-Tabellen-System umgesetzte – Zeiterfassungsvorlagen verwendet wurden, von denen allerdings keine mit dem Gremium abgestimmt war. „Wir haben eine hohe zweistellige Zahl gesichtet, keine Vorlage war korrekt“, sagt GEW-Mitglied Fünfstück.
So gab es häufig „Denkfehler“ beim Umwandeln der laut Tarifvertrag üblichen monatlichen in eine werktägliche Arbeitszeit. Abwesenheitszeiten wie Urlaubs- und Krankheitstage wurden gesetzeswidrig als „Minuszeiten“ ausgewiesen und sollten nachgeholt werden. Im Schnitt schoben die studentischen Beschäftigten 20 Stunden Mehrarbeit ohne geregelte Vergütungsansprüche vor sich her. Im extremsten Fall waren es sogar 80 bis 100 Überstunden. Minusstunden habe dagegen kaum jemand gehabt, sagt Fünfstück.
Wesentliches Instrument der siebenseitigen Dienstvereinbarung ist nun ein Ampelsystem, mit dem das Arbeitszeitkonto kontrolliert wird. Bei Grün sind die Guthaben beziehungsweise Defizite in Ordnung, bei Gelb ist dieses – in Absprache mit den Vorgesetzten – abzubauen, bei Rot sollte sofort gehandelt werden.
Die Beschäftigten halten ihre Arbeitszeit in einem Zeiterfassungsbogen selbst fest, diese Vorlagen funktionieren automatisiert, so dass nur Basisdaten eingetragen werden müssen. Am Ende des Monats werden die Nachweise den Vorgesetzten vorgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Der Personalrat setzte durch, dass es keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen gibt.
Ein Feedback der Beschäftigten liegt dem PRSB unterdessen noch nicht vor. Das Gremium habe zwar eine Evaluation zu einem festzulegenden Zeitpunkt gefordert, „aber das wünschte die Dienststelle nicht“, sagt Fünfstück. Weiterverhandelt wird derweil trotzdem schon: Dieses Mal geht es um eine Dienstvereinbarung nur zum mobilen Arbeiten, die das Thema spezifisch und im Corona-Kontext regelt – auch mit Blick auf den Punkt Ausstattung.