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Aufstieg oder Zulage: GEW Thüringen klagt in Karlsruhe

Im Streit um die amtsangemessene Bezahlung von FachleiterInnen in der Ausbildung von LehramtsanwärterInnen zieht die GEW Thüringen vor das Bundesverfassungsgericht.

Die GEW in Thüringen will die ihrer Ansicht nach ungerechte und zu geringe Bezahlung von Fachleitungen angehender Lehrkräfte nicht länger hinnehmen – und hat in der seit fünf Jahren schwelenden Auseinandersetzung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dabei geht es nicht um ein finales Urteil in der Sache, vielmehr sollen die Karlsruher Richter den Weg für weitere Verhandlungen in Thüringen freimachen.

Hintergrund: Die GEW beklagt, dass Fachleitungen an Studienseminaren seit Inkrafttreten des neuen Thüringer Besoldungsgesetzes Ende 2011 nur noch eine Zulage von rund 200 Euro brutto monatlich erhalten, während Ausbilder in anderen Bundesländern in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigen. Zudem erhalten Fachleiter in Thüringen nur Zulagen, wenn sie tatsächlich ausbilden.

Ein Rechenbeispiel: Eine in Thüringen tätige Regelschullehrerin wird nach A 12 bezahlt. In der Erfahrungsstufe 10  - nach 24 Jahren - verdient sie in Vollzeit 4.193,60 Euro brutto. Bildet sie als Fachleiterin Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aus, kommt eine Zulage von 219,69 Euro hinzu. Wenn dagegen eine Sekundarschullehrerin in Sachsen-Anhalt, bezahlt nach A 13, als Fachleiterin tätig ist, wird sie in A 14  eingestuft. Sie erhält in Stufe 8 - nach 23 Jahren – 5.388,73 Euro brutto, und zwar dauerhaft.

Eine Entscheidung aus Karlsruhe wird in diesem Jahr oder 2018 erwartet.

Der komplette Artikel von Nadine Emmerich ist in der Januarausgabe der "E&W" abgedruckt.