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"Aufmüpfig", "unerwünscht" oder "verbohrt"?

Anlässlich des 40. Jahrestages des Radikalenerlasses, der auch zum Berufsverbot für Lehrkräfte führte, hatte die GEW in Göttingen eine Tagung mit Betroffenen veranstaltet und damit den Opfern der Berufsverbote erstmals ein Forum geboten. Die E&W-Berichterstattung zum Thema hat zu einer äußerst lebhaften, kontroversen Leserdebatte geführt, die die Redaktion dokumentiert.

Liebe Leserinnen und Leser,

Mitte Juni reichte das Komitee gegen Berufsverbote eine Petition in den Bundestag ein, in der das Bündnis von Politik und Justiz Rehabilitierung der Berufsverbotsopfer sowie Einsicht in die Verfassungsschutzakten forderten (s. E&W 7-8/2012). Ende September hat das Bundesinnenministerium auf die Petition reagiert. Es weist in seiner Antwort, die sich nur auf Bundesbedienstete bezieht, den Protest der Berufsverbotsopfer brüsk zurück: Die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ stelle kein Berufsverbot dar, sondern „eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“. Auch eine Bespitzelung kritischer Opposition durch den Verfassungsschutz habe es in der Bundesrepublik nie gegeben, behauptet das Innenministerium. Die GEW kritisiert diese harsche Reaktion der Bundesregierung scharf, die das Unrecht der Berufsverbotspraxis nicht anerkennt.

Anlässlich des 40. Jahrestages des Radikalenerlasses (s. E&W 2/2012), der zum Berufsverbot auch vieler Lehrkräfte führte hatte die GEW im März in Göttingen eine Tagung mit Betroffenen veranstaltet. Zum ersten Mal bot die Bildungsgewerkschaft den Kolleginnen und Kollegen, gegen die Berufsverbote verhängt wurden, ein Forum (s. E&W 5/2012). Der GEW-Hauptvorstand stellte hier seinen Beschluss vom 16. März vor, in dem er den Radikalenerlass als eine politische und rechtsstaatlich falsche Entscheidung“ bewertet.

Die E&W-Berichterstattung zum Thema hat zu einer äußerst lebhaften, kontroversen Leserdebatte geführt, die die Redaktion jetzt dokumentiert.
E&W-Redaktion

„Aufmüpfige Lehrkräfte unerwünscht“
(E&W 5/2012, Seite 32: „40 Jahre Radikalenerlass. Strukturfehler der Bundesrepublik)
Der Berichterstattung um die Berufsverbote ist hinzuzufügen, dass es neben den offiziellen auch „inoffizielle Berufsverbote“ gab. So ist es in der Vergangenheit passiert, dass Referendare, von denen bekannt war, dass sie einer kommunistischen Gruppierung oder Partei angehörten, in ihren 2. Staatsexamensnoten einfach schlechter bewertet wurden. Das diente dann als Begründung, sie nicht in den Schuldienst einstellen zu müssen.
Und: Noch immer will man (politisch) unliebsame Lehrkräfte aus dem Schuldienst fern halten. So hatte das hessische Kultusministerium in geheimer Mission jahrelang eine sogenannte schwarze Liste „aufmüpfiger Lehrkräfte“ geführt, die sich bis heute jeder demokratischen Kontrolle entzieht.
Am 20. November 2009 hatte die „Frankfurter Rundschau“ die Existenz der schwarzen Liste publik gemacht (www.fr-online.de/spezials/hessisches-kultusministerium-schwarze-listen-fuer-lehrer,1472874,2710518.html).
Hartmut Möller, Marburg

„Keine Jugendsünde“
Ich habe mit Interesse die Diskussionen um den Radikalenerlass in E&W verfolgt. Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit der Berufsverbote erinnern.
Die Betroffenen haben marxistisch-leninistische Staatstheorien vertreten, die man heute wohl etwas anders einschätzt. Ich habe allerdings noch von keinem einzigen gehört, dass seine politischen Überzeugungen von damals doch nicht das „Wahre“ gewesen seien.
Die Kolleginnen und Kollegen haben für ihre politischen Meinungen sehr viel Toleranz eingefordert. Wenn man aber ihre staatssozialistischen Theorien genauer analysierte, war klar, dass diese keinen Raum für Toleranz boten.
Ich bin daher nicht bereit, die politische Agitation von damals einfach als „Jugendsünde“ abzutun oder zu verharmlosen. Die vom Berufsverbot Betroffenen wollten ein staatssozialistisches System marxistisch-leninistischer Prägung. Was sie allerdings nicht daran gehindert hat, einen Beamtenstatus mit Pensionsanspruch in dem realen gesellschaftlichen System der Bundesrepublik anzustreben.
Rudolf Werner, Berlin

„Ungeordnetes Berufsverbotsverfahren“
Kurz Einiges zur Vorgeschichte: 1965 wurde ich nach fünfjähriger Dienstzeit aus der Bundeswehr entlassen, 1968 verweigerte ich den Kriegsdienst und gründete zusammen mit anderen einen örtlichen Verband für Kriegsdienstverweigerer in Betzdorf. Wir waren sehr aktiv, verteilten Flugblätter, führten Veranstaltungen durch, berieten angehende Kriegsdienstverweigerer.
1968 legte ich an der Pädagogischen Hochschule in Siegen-Weidenau (Nordrhein-Westfalen) eine „Begabtensonderprüfung" ab und begann mit dem Studium (damals war ich 28 Jahre alt, verheiratet, ein Kind). Im Januar 1971 bewarb ich mich bei der Bezirksregierung Koblenz um eine Lehrerstelle im Kreis Altenkirchen. Ich bekam eine Zusage.
Als drei Wochen – nach erfolgreich bestandenem ersten Staatsexamen – keine Reaktion der Bezirksregierung erfolgte, fragte ich telefonisch mehrfach nach. Ohne Erfolg. Dann lud man mich zu einem Gespräch nach Koblenz ein und versuchte, meine politischen Aktivitäten als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hinzustellen und mich in die politische Nähe der DDR und der DKP zu rücken. Zu diesem Zeitpunkt gehörte ich keiner politischen Partei an. Nach fast dreistündigem Gespräch händigte man mir schließlich die Ernennungsurkunde aus. Ich hoffe, hiermit einen kleinen Einblick in mein „ungeordnetes Berufsverbotsverfahren" gegeben zu haben.
Hermann Reeh

„Keine Zeile wert“?
Über die Berufsverbotspraxis der alten Bundesrepublik schreibt E&W immer mal wieder. Ist ja auch schon ein Weilchen her und die Verantwortlichen sind gut versorgte Pensionäre oder leben nicht mehr. Warum aber befasst sich die Zeitschrift nicht auch mit der Berufsverbotspraxis und deren Auswirkungen im „Anschlussgebiet“ (ehemalige DDR – Anm.d.Red.), ist das noch ein zu „heißes Eisen“? Doch: Ist in der DDR alles „rechts“staatlich zugegangen? Ich weiß bloß, dass ich demnächst in Rente gehe und wegen meines Berufsverbots (oder ist das gar keins?) mit einer Brutto-Rente von 600 Euro auskommen muss. Es gibt nicht wenige ehemalige Kollegen mit Berufsverbot, denen es noch schlechter geht. Ganz zu schweigen von denen, die das gar nicht verkraftet haben und sich das Leben genommen haben. Aber das alles ist keinem eine Zeile wert.
Ulrich Schmidt

„Dreistigkeit“
(E&W 2/2012, Seite 34: „40 Jahre Radikalenerlass: Bis heute eine offene Flanke“, und E&W 4/2012, Seite 44: Leserbrief „GEW schuldet Rehabilitation“)
Zurzeit läuft in der GEW eine hitzige Debatte um den Radikalenerlass und die Berufsverbote aus den 70er Jahren mit dem allgemeinen Tenor: Ein wildgewordener Überwachungsstaat veranstaltete damals eine üble Hexenjagd gegen aufrechte, kritische Demokraten, und die GEW spielte ihm mit ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss auch noch in die Hände.
Wenn Betroffene jetzt vehement ihre Rehabilitierung als quasi „politisch Verfolgte“ fordern, müssen einige Tatsachen aus ihrem Gedächtnis entschwunden sein. Leuchtende Vorbilder der linksradikalen sogenannten K-Gruppen waren einige der brutalsten Tyrannen und blutigsten Massenmörder in der Geschichte der Menschheit: Mao, Stalin, Albaniens Enver Hoxha und Kambodschas Pol Pot. Wie die anderen K-Gruppen hat beispielsweise der maoistische Kommunistische Bund Westdeutschland ganz offen in seinem Parteiprogramm und seinen Schriften seinen unversöhnlichen Hass auf den demokratischen Staat artikuliert und keinen Zweifel an seiner Absicht gelassen: Zerschlagung des „imperialistischen und faschistischen Staatsapparats“ durch die „proletarische Revolution“ sowie die Errichtung der „proletarischen Diktatur“ mittels Waffengewalt!
Es bedurfte schon einer ganz eigenen Dreistigkeit, wenn man von dem „Schweinesystem“ – das man ja bis aufs Messer bekämpfte – verlangte, mit Pensionsberechtigung ausgerechnet ins Lehramt übernommen zu werden. Und es bedarf heute einer ebensolchen Chuzpe und staunenswerter Verbohrtheit, wenn man sich larmoyant und völlig uneinsichtig als „Opfer“ eines durchgeknallten Willkürstaates stilisiert.
Wer von den „Nachgeborenen“ mehr über die damaligen Ereignisse wissen möchte, lese Gerd Koenens ausgezeichnetes Buch „Das rote Jahrzehnt. Unsere kleine deutsche Kulturrevolution 1967 – 1977“ (der Autor war jahrelang selbst in führender Position im Kommunistischen Bund Westdeutschland aktiv); ebenfalls zur Stärkung eines nicht ideologisch verblendeten Geschichtsbewusstseins höchst empfehlenswert sind „Das Schwarzbuch des Kommunismus (hrsg. von Stéphane Courtois u.a.) sowie das Werk „Utopie der Säuberung. Was war der Kommunismus?“ von Gerd Koenen. Und last but not least: Ein Blick in die Parteiprogramme der damaligen K-Gruppen kann gewiss nicht schaden.
Herbert Guth, Friedrichshafen

Zum Radikalenerlass

Der Radikalenerlass rief – auch international – große Empörung hervor. Schon 1987 verurteilte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UNO die Berufsverbote als Verstoß gegen die Konvention 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Insgesamt sind etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst in den vergangenen 40 Jahren vom Verfassungsschutz durchleuchtet worden. Es kam zu rund 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Die Betroffenen sind bis heute nicht rehabilitiert, geschweige für das ihnen zuteil gewordene Unrecht entschädigt worden.