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100 Jahre Volkshochschulen

Aufklärung als Bildungsauftrag

2019 – Jahr der Jubiläen. Nicht nur Frauenwahlrecht, Weimarer Reichsverfassung und das Bauhaus blicken in diesem Jahr auf ihre jeweils hundertjährige Geschichte zurück - auch die Volkshochschulen. Grund zum Feiern. Und für die GEW auch für Kritik.

Es hätte keinen würdigeren Ort für das Geburtstagskind geben können: Mit einem Festakt in der Paulskirche in Frankfurt am Main – die oft als „Wiege der Demokratie“ bezeichnet wird – feierten rund 600 geladene Gäste die Gründung der Volkshochschulen. Im Jahr 1919 wurde die Förderung „des Volksbildungswesens“ – Vorläufer waren die Arbeiter- und Handwerker-Bildungsvereine – als politischer Auftrag für Länder und Gemeinden in der neuen Weimarer Verfassung verankert.

Deshalb seien die Volkshochschulen „Kinder der Demokratie“, betonte Ernst Dieter Rossmann (SPD), Vorsitzender des deutschen Volkshochschulverbandes (DVV). Inhaltlich schloss DVV-Präsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) daran an, als sie sich in ihrer Rede auf die historischen Wurzeln der Erwachsenenbildung bezog. Nach dem Ende der Nazi-Diktatur und des Krieges 1945 seien die Volkshochschulen Orte gewesen, um Demokratie einzuüben – ebenso wie 1989 nach dem Fall der Mauer. Schon damals hätten sie „nicht im Gestrigen verharren“ können und dürfen. Heute müssten sie sich der digitalen -He-rausforderung stellen: Ein mündiger Mensch sollte wissen, was ein Algorithmus ist und wie „Social Media“ funktioniert.

„Der Ur-Impuls aus der Weimarer Republik“ gelte für die Bildung an Volkshochschulen weiterhin, betonte die DVV-Präsidentin: sich selbst zu verändern und zu behaupten – auch in einer durch den technologischen Wandel veränderten Lebens- und Arbeitswelt. Die Bildungsstätten seien zudem „Orte der Integration“, hob Kramp-Karrenbauer hervor und verwies auf die Bedeutung der Integrationskurse für Neuzugewanderte.

 

GEW kritisiert niedrige Vergütung an Volkshochschulen

Über die häufig prekäre Einkommenssituation der knapp 190.000 Kursleiterinnen und -leiter, die zur „großen DVV-Familie“ gehören, sowie die geringe Zahl der Festangestellten – derzeit 6 Prozent – verloren die Festredner kein Wort. Unerwähnt blieb auch die generelle Unterfinanzierung der Volkshochschulen. Dabei bringt gerade sie atypische Arbeitsverhältnisse hervor: 87 Prozent der Beschäftigten an den rund 900 Volkshochschulen, deren Angebote jährlich etwa neun Millionen Menschen wahrnehmen, sind als selbstständige Honorarkräfte tätig. Deren Vergütung sei, kritisierte GEW-Vorstandsmitglied Ansgar Klinger mit Blick auf das Jubiläum, „überwiegend zu niedrig und oft weder der Leistung noch der Qualifikation angemessen“. Das stehe in keinem Verhältnis zum öffentlichen Bildungsauftrag.

Genau dieser, aus dem Grundgesetz abgeleitet, war Thema der Rede von Prof. Andreas Voßkuhle. Der „Schlüssel zum Staatsbürger“ – und damit zur Demokratie – sei „Bildung“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundgesetz wolle, zitierte er den Philosophen Theodor W. Adorno, den „mündigen, neugierigen Bürger“. Dies hatte Adorno bereits auf dem Volkshochschultag 1956 gefordert. Wichtigste Aufgabe der Erwachsenenbildung sei nicht, „klaffende Bildungslücken“ zu füllen, sondern „Aufklärung“, sagte Voßkuhle. Bürgerinnen und Bürger müssten zwischen Fakten und Fake News unterscheiden können und zur kritischen Selbstreflexion befähigt werden.

Politische Bildung habe hier eine notwendige und wichtige Aufgabe in einer Demokratie. Wenn der Bildungsauftrag des Grundgesetzes ein ebenso „umfassender“ wie „aufklärerischer“ sei, wie Voßkuhle betonte, warum sei dann, merkte GEW-Weiterbildungsexperte Klinger kritisch an, „politische Bildung in Vergangenheit und Gegenwart vernachlässigt worden“? Für die Demokratie ist zu hoffen, dass Politik aus den Erfahrungen von Weimar gelernt hat und den Bildungsauftrag sehr ernst nimmt.