Schlichtung zur Tarifrunde Bund und Kommunen 2025
Auf dieser Grundlage wird am 5. April weiterverhandelt
Die Schlichtungskommission hat heute die Einigungsempfehlung für die festgefahrenen Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten veröffentlicht. Am 5. April werden die Verhandlungen wieder aufgenommen.
Die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission ist Grundlage der Verhandlungen in Potsdam. Nachdem es in der dritten Verhandlungsrunde im März keine Einigung gegeben hatte, erklärten die Arbeitgeber die Verhandlungen für gescheitert und riefen die Schlichtung an. Die Schlichtungskommission nahm am 24. März ihre Arbeit auf und veröffentlichte am 28.3. eine Einigungsempfehlung, die den festgefahrenen Tarifkonflikt lösen soll.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.
Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027.
Über die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.
Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März 2025 aufgenommen.
So geht es jetzt weiter
Die von der Schlichtung erarbeitete Einigungsempfehlung ist keine Vorwegnahme eines Tarifergebnisses. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen auf der Grundlage der Einigungsempfehlung aber die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen. Die Tarifparteien können die Schlichtungsempfehlungen entweder vollständig oder teilweise übernehmen und so einen Abschluss erzielen. Entweder sie einigen sich und es gibt einen Tarifabschluss oder die wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen scheitern ebenfalls. Dann leiten die Gewerkschaften in der Regel eine Urabstimmung ein, um über ausgeweitete Streiks zu entscheiden.
Das ist schwer zu sagen und hängt zum Beispiel davon ab, wie lange die Gewerkschaften und Arbeitgeber erneut verhandeln. Einigen sie sich nicht, können sie die Tarifverhandlungen zum zweiten Mal für gescheitert erklären. Wann und wie es in diesem Fall zu einem Tarifabschluss kommt, ist völlig offen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber nehmen die Tarifverhandlungen am 5. und 6. April wieder auf. Wie lange die Verhandlungen dauern und wie sie ausgehen, ist offen.
Die Tarifparteien können die Schlichtungsempfehlungen entweder vollständig oder teilweise übernehmen und so einen Abschluss erzielen. Es kann auch vorkommen, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Basis der Schlichtungsempfehlungen nicht einigen können. Dann sind die Tarifverhandlungen erneut gescheitert.
Vierte Verhandlungsrunde
In der Tarifrunde wird für rund 2,5 Millionen Tarif-Beschäftigte verhandelt, die im öffentlichen Dienst beim Bund und in den Kommunen arbeiten. In der GEW gilt das beispielsweise für Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Sozialpädagog*innen. Nach der Schlichtung nehmen Gewerkschaften und Arbeitgeber die Tarifverhandlungen am 5. und 6. April wieder auf.
Während der Schlichtung, also noch bis zu den wieder aufgenommenen Verhandlungen, herrscht Friedenspflicht, es darf nicht gestreikt werden.