Ergänzung Artikel 3 GG
Queere Menschenrechtsorganisationen veröffentlichen Forderungspapier
Der Runde Tisch „Ergänzung Artikel 3 GG“ verlangt in einem Forderungspapier den Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität aller Menschen per Grundgesetz. Auch die GEW hat unterschrieben.
Queere Menschenrechtsorganisationen fordern in einem gemeinsamen Appell, das Grundgesetz (GG) zu erweitern, um die sexuelle und geschlechtliche Identität aller Menschen zu schützen. Dazu veröffentlichte die seit Februar 2020 aktive Initiative am Mittwoch ein Forderungspapier. Die GEW unterstützt das Vorhaben: Die AG LSBTI* gehört zu den Erstunterzeichnenden.
Diskriminierung trotz „Ehe für Alle“
Homosexuelle, Trans* und Inter* seien die einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten, die bisher nicht durch Artikel 3 im GG geschützt seien, argumentiert die Kampagne. Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus seien noch rund 50.000 Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität angeklagt und damit Karrieren, Familien und Biografien zerstört worden.
„Das darf nie wieder passieren. Trotz der ‘Ehe für Alle’ erleben sehr viele Menschen der queeren Community bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung, Hassgewalt“, betonen die Initiatorinnen und Initiatoren. Ein Schutz durch das GG sichere die Menschenrechte der queeren Community für die Zukunft ab.
„Was fehlt, ist der ausdrückliche Schutz geschlechtlicher und sexueller Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes. Diesen Schutz brauchen wir, damit Ewiggestrige die erkämpfte Emanzipation niemals zurückdrehen können.“ (Marlis Tepe)
Auch die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe fordert: „In der Vergangenheit erlebten wir Strafverfolgung und Berufsverbote für homosexuelle Lehrkräfte. Heute noch erleben wir Beeinträchtigungen beim Outing von homosexuellen oder trans- und inter-geschlechtlichen Lehrkräften und Lernenden und Unsicherheiten über ihre Arbeitsbedingungen. Was fehlt, ist der ausdrückliche Schutz geschlechtlicher und sexueller Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes. Diesen Schutz brauchen wir, damit Ewiggestrige die erkämpfte Emanzipation niemals zurückdrehen können.“ Der Apell kann hier mitgezeichnet werden.
In Absatz 1 des Artikel 3 GG heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ In Satz 3 wird weiter ausgeführt, „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“