Promovieren in Zeiten der Corona-Krise
Arbeitsverträge und Stipendien verlängern!
Die Promovierenden in der GEW fordern die pauschale Verlängerung befristeter Arbeitsverträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Stipendien um mindestens sechs Monate.
Die Promovierenden in der GEW (Projektgruppe Doktorand*innen, PG Dok) verlangen angesichts der Coronakrise, dass Politik und Einrichtungen alle Möglichkeiten nutzen, um die für sie entstehenden Nachteile auszugleichen.
Ihre Kernforderungen sind:
- ein Rechtsanspruch auf Verlängerung befristeter Arbeitsverträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen um mindestens sechs Monate ohne Anrechnung dieser Verlängerung auf die nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zulässige Höchstbefristungsdauer - wie von der GEW in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes vorgeschlagen.
Die Promovierenden argumentieren: „Die vom Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen beschlossene befristete Verlängerung dieser Höchstbefristungsdauer reicht aus unserer Sicht nicht aus, da damit die Betroffenen letztlich von den Entscheidungen der Personalverwaltungen der Einrichtungen abhängen. Drittmittelgeber sind aufgefordert, die hierfür nötigen Finanzen bereitzustellen. Bei Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sind die entsprechenden Beschlüsse von Bundestag bzw. Länderparlamenten herbeizuführen.“
- Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden müssen pauschal um mindestens sechs Monate verlängert werden – ohne Anrechnung dieser Verlängerung auf eine eventuell bestehende Höchstförderungsdauer, bei den Stipendien der Begabtenförderwerke zusätzlich ohne Anrechnung auf die Regelförderungsdauer. Bei vom Bund und den Ländern finanzierten Stipendien sind die benötigten Haushaltsmittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen, auch damit dies nicht zu Lasten von neuen Antragstellerinnen und -stellern geht.
Wie viele andere Bereiche sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen aktuell in starkem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Für viele Studierende und Beschäftigte ist damit mindestens ihre kurzfristige Lebensplanung in Frage gestellt. Für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedeutet etwa die Schließung der Hochschulen, dass der Zugang zu Laboren und Bibliotheken fehlt. Geplante Forschungsaufenthalte an anderen Einrichtungen im In- und Ausland müssen mindestens verschoben werden.
Für auch in der Lehre tätige Promovierende entsteht wie für alle Lehrenden ein hoher Aufwand, um digitale Lehrformate zu entwickeln und umzusetzen. Promovierende mit Kindern sind wie viele andere Eltern von der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen betroffen. Extern Promovierende können wie viele andere Beschäftigte von Kurzarbeit oder gar dem Verlust ihres Jobs betroffen sein. All das trägt dazu bei, dass die Arbeit an zahlreichen Forschungsprojekten und damit auch an Dissertationsvorhaben deutlich erschwert wird, die zu einem erfolgreichen Abschluss notwendige Zeit wird sich in vielen Fällen absehbar verlängern.
Andererseits wirken die seit Langem bekannten Rahmenbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch in der aktuellen Krise weiter. Für Promovierende bedeutet dies fast ausnahmslos eine Befristung der Finanzierung ihrer Forschungsvorhaben unabhängig davon, ob sie eine Stelle haben oder ein Stipendium erhalten. In Kombination mit den genannten Auswirkungen der aktuellen Situation bedeutet dies, dass der erfolgreiche Abschluss vieler Promotionen gefährdet ist.
Die Promovierenden in der GEW fordern daher, dass Politik und Einrichtungen alle Möglichkeiten nutzen, um die beschriebenen Nachteile auszugleichen.
Dies bedeutet insbesondere:
- Rechtsanspruch auf Verlängerung befristeter Arbeitsverträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen um mindestens sechs Monate ohne Anrechnung dieser Verlängerung auf die nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zulässige Höchstbefristungsdauer - wie von der GEW in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes vorgeschlagen. Die vom Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen beschlossene befristete Verlängerung dieser Höchstbefristungsdauer reicht aus unserer Sicht nicht aus, da damit die Betroffenen letztlich von den Entscheidungen der Personalverwaltungen der Einrichtungen abhängen. Drittmittelgeber sind aufgefordert, die hierfür nötigen Finanzen bereitzustellen. Bei Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sind die entsprechenden Beschlüsse von Bundestag bzw. Länderparlamenten herbeizuführen.
- Stipendien für Doktorand*innen müssen pauschal um mindestens sechs Monate verlängert werden ohne Anrechnung dieser Verlängerung auf eine ggf. bestehende Höchstförderungsdauer, bei den Stipendien der Begabtenförderwerke u.a. zusätzlich ohne Anrechnung auf die Regelförderungsdauer. Bei vom Bund und den Ländern finanzierten Stipendien sind die benötigten Haushaltsmittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen, auch damit dies nicht zu Lasten von neuen Antragsteller*innen geht.
Die PG Dok ist eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe beim Organisationsbereich Hochschule und Forschung der GEW.