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Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulleitungen

Schulleitungen haben sich in Neumünster zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz fortgebildet. Eine Erkenntnis: Die Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen und Personalvertretungen ist dabei unerlässlich.

Der Kölner Arbeitsrechtler Ulrich Faber hat Lehrkräfte aus Schulleitungen in Neumünster Anfang März über das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgeklärt. Er stellte die Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den von den entsprechenden Gesetzen vorgesehenen Zusammenhang und erklärte ihr Zusammenwirken. Zudem betonte er, dass eine Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen und Personalvertretungen unerlässlich sei.

Wichtige Ergebnisse des Seminars: Schulleitungen sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrer Schule verantwortlich. Sie müssen für die Einhaltung der bestehenden Regelungen sorgen, etwa für die Einsetzung von Beauftragten für Sicherheit, Brandschutz und Erste Hilfe. Eine Einbeziehung der Personalräte ist wichtig, weil die Maßnahmen der Mitbestimmung unterliegen. An größeren Schulen und bei den Schulämtern ist auch die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen möglich.

Der Arbeitgeber wiederum hat dafür zu sorgen, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Dafür ist nicht der Schulträger zuständig. Das Ministerium muss zudem gewährleisten, dass die Schulleitungen ihren Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachkommen können, etwa durch entsprechende Fortbildungen.

Das Seminar war Teil der Aktionen der Initiative "Bildung. Weiter denken!", deren aktueller Fokus auf dem Thema "Gute Arbeit" liegt.