Mit einem "Angebot" der Arbeitgeber endete die zweite Verhandlungsrunde für die über 2 Millionen ArbeitnehmerInnen von Bund und Kommunen: Zum 1. Juni 2016 soll es ein Prozent mehr Gehalt geben, zum 1. Juni des kommenden Jahres noch mal zwei Prozent. Das ist in Zeiten von Rekord-Überschüssen in den öffentlichen Haushalten und einer prognostizierten Zunahme der Inflation ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten!
"Wann, wenn nicht jetzt besteht die Chance, dass der öffentliche Dienst bei der Lohnentwicklung gegenüber der Wirtschaft ein Stück aufholt. Die Arbeitgeber wollen jedoch das Gegenteil: Die Beschäftigten sollen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden."
Arbeitnehmer sollen für Rente einseitig zur Kasse gebeten werden
Zudem sollen zur Sicherung der Betriebsrenten einseitig die Arbeitnehmer zur Kasse gebeten werden. Die Arbeitgeber hatten in der ersten Verhandlungsrunde am 21. März 2016 gefordert, dass die Gewerkschaften einer Absenkung der tariflich zugesagten Rente aus der Zusatzversorgung zustimmen. Das hatten die Gewerkschaften kategorisch abgelehnt und waren hierbei auch in der zweiten Verhandlungsrunde unnachgiebig. Nach dem jetzt vorgelegten "Angebot" sollen die Arbeitnehmer ab Mitte 2016 0,2 Prozent, ab Mitte 2017 0,3 Prozent und ab Mitte 2018 0,4 Prozent Arbeitnehmerbeitrag zahlen, ggf. zusätzlich zu der bereits jetzt anfallenden Arbeitnehmerbeteiligung.
Ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag ist nicht vorgesehen. Dafür rücken die Arbeitgeber von einer Rentenkürzung ab. "So wälzen die Arbeitgeber mögliche Risiken für die Altersvorsorge auf die Beschäftigten ab. Sie wollen sich nicht auf eine Laufzeit des Vertrages festlegen lassen, um das Thema in jeder Tarifrunde immer wieder neu auf den Tisch legen zu können", betonte Tepe.
Tippelschritte bei Auszubildenden und Befristungsunwesen
Für Auszubildende gab es nur geringfügige Verbesserungen im heute vorgelegten Angebot der Arbeitgeber. Sie zeigten sich bereit, Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung anteilig zu übernehmen. Bei der Angleichung des Urlaubs hingegen zeigten sie sich bisher uneinsichtig - auch hier ist wohl noch Nachdruck auf der Straße nötig.
Die Gewerkschaften fordern außerdem endlich tarifliche Regelungen, die sachgrundlose Befristungen nur noch in ganz eng umgrenzten Fällen erlauben. Die Arbeitgeber leugnen jedoch weiterhin jeden Handlungsbedarf, obwohl ein wissenschaftliches Gutachten, das Bund und ver.di im Anschluss an die Tarifrunde 2014 in Auftrag gegeben hatten, die Missstände noch mal sehr deutlich gezeigt hatte.
Fortschritte gab es in den Verhandlungen über die allgemeine Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich der Kommunen. Der jetzt erreichte Einigungsstand sieht Verbesserungen unter anderem für Schulhausmeister, für Krankenpfleger und andere Gesundheitsberufe sowie in der Altenpflege vor.
Bei den Tarifverhandlungen geht es um die Beschäftigungsbedingungen von rund 2,2 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Dazu zählen ebenfalls Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes. Auch die Beschäftigten an vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwenden, sowie der Bundeshochschulen sind von der Tarifrunde betroffen.