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Arbeitgeber bittet um Vertagung der Tarifverhandlungen zum Mantel-Tarifvertrag

Neue Abstimmung auf Arbeitgeberseite erforderlich – Fortsetzung am 1.und 2. September 2011.

Auf Wunsch des Arbeitgebers war die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zentraler Verhandlungsgegenstand am 15. Juni in Hannover. Entgegen unserer Erwartung war der IB nicht in der Lage die Verhandlungen zu einem Kompromiss zu führen, der für die Verhandlungskommission im Rahmen der demokratisch legitimierten Mandate blieb. Im Gegenteil, die Verhandlungskommission des IB bat um Unterbrechung bis September, um ihrerseits Vorstand und Verbundsgeschäftsführungen zu konsultieren.

Verhandlungstand „Wochenarbeitszeit“:

Unserer Forderung nach 38,5 Stunden in Ost und West stellte der IB entgegen, dass allenfalls 39 Stunden verhandelbar seien.

Aber: Unserer Forderung nach vollständiger Kompensation von 30 Minuten zusätzlicher Wochenarbeitszeit durch drei freie Tage, setzte der IB die Ausweitung der zwei AZV-Tage auf alle bis dato beim IB mit 38,5 Stunden beschäftigten als Besitzstand entgegen. Zukünftig eingestellte Kollegen/innen sollen davon nicht profitieren. Für den Osten soll gelten: 39 Stunden Arbeitszeit Ost sei nur möglich mit vollem Gehaltsausgleich. Das bedeutet de facto Gehaltsverzicht von 2,5 Prozent. Allenfalls sei eine Wahloption denkbar: 40 Stunden arbeiten bei vollem Verdienst oder 39 Stunden mit Lohneinbußen (würde bei einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro ca. 62 Euro weniger, bei einem Monatsbrutto von 2.000 Euro ca. 50 Euro weniger bedeuten und wird derzeit als „Teilzeit“ in vielen Ost-Verbünden bereits praktiziert).

Da das letzte Angebot des Arbeitgebers für uns als Basis für weitere Verhandlungen nicht akzeptabel war, erbat sich der Arbeitgeber die Auszeit, um vor allem mit den Ost-Geschäftsführern Rücksprache zu nehmen.

Verhandlungsstand „Flexibilisierung der Arbeitszeit“:

Über diesen Themenkomplex konnten nur kurz Meinungen ausgetauscht werden. Der Arbeitgeber übermittelte einen Tarifvertragsentwurf der zumindest verhandlungsfähig ist. Allerdings sind in diesem unsere wesentlichen Forderungen nach Freiwilligkeitsprinzip für Arbeitszeitkonten, der Gründung von paritätisch besetzten Arbeitszeitausschüssen und der Zeitautonomie für Beschäftigte nur unzureichend berücksichtigt.