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Beschluss des Bundeskabinetts

Anspruch auf Ausbildungsplatzangebot kommt

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes inklusive einer Ausbildungsgarantie für junge Menschen beschlossen. Die GEW begrüßt das Vorhaben, hat jedoch Forderungen, die über die bisherigen Eckpunkte hinausgehen.

Neu im Gesetzentwurf sind ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum, ein Mobilitätszuschuss und ein Anspruch auf eine geförderte Ausbildung. (Foto: Alexander Paul Englert)

Das Bundeskabinett hat am 29. März den Gesetzentwurf zum Aus- und Weiterbildungsgesetz mit dem Teil „Ausbildungsgarantie“ beschlossen. In dem Entwurf, der jetzt in die parlamentarische Beratung geht, ist ein Anspruch auf eine außerbetriebliche geförderte Ausbildung festgeschrieben. Der Referentenentwurf vom Dezember 2022 sah einen solchen Anspruch noch nicht vor. „Dies ist ein Erfolg unserer Arbeit der vergangenen Monate“, sagte Ralf Becker, im geschäftsführenden Vorstand der GEW zuständig für Berufliche Bildung.

Unter der Ausbildungsgarantie summieren sich mehrere Instrumente, die die Chancen junger Menschen auf dem Ausbildungsmarkt verbessern sollen. Neu sind ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum, ein Mobilitätszuschuss und ein Anspruch auf eine geförderte Ausbildung.

„Der Mobilitätszuschuss ist richtig, aber er muss für mindestens zwei Heimfahrten gewährt werde und für alle Berufsausbildungen gelten.“ (Ralf Becker)

Mit dem Mobilitätszuschuss soll jungen Menschen, die ihre Ausbildungsstelle nicht in angemessener Zeit erreichen können, einmal im Monat eine Familienheimfahrt erstattet werden. Die Förderung lässt jedoch eine Reihe von bundes- und landesrechtlich geregelten Berufsausbildungen außen vor – vor allem Ausbildungen im Erziehungs- und Gesundheitsbereich. „Der Mobilitätszuschuss ist richtig, aber er muss für mindestens zwei Heimfahrten gewährt werde und für alle Berufsausbildungen gelten“, kritisierte Becker.

„Dies ist zwar der richtige Weg, aber von einer richtigen Ausbildungsgarantie kann immer noch nicht gesprochen werden. Es ist regional begrenzt und die 7.000 Plätze reichen bei weitem nicht.“

Sofern eine Einmündung in Ausbildung nicht gelingt, soll ein Anspruch auf die Aufnahme einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) bestehen – allerdings nur in Arbeitsagenturbezirken mit „erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen“. Ungeachtet dieser regionalen Eingrenzung kann BaE auch in anderen Regionen angeboten werden, ein Anspruch besteht dort aber nicht. Damit wird im Unterschied zum Referentenentwurf eine echte Garantie zumindest in einigen Regionen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht 7.000 zusätzliche BaE-Plätze vor. „Dies ist zwar der richtige Weg, aber von einer richtigen Ausbildungsgarantie kann immer noch nicht gesprochen werden. Es ist regional begrenzt und die 7.000 Plätze reichen bei weitem nicht“, betonte Becker. 

Im Sinne der ausbildungssuchenden jungen Menschen müsse in der anstehenden parlamentarischen Beratung noch eine Ausweitung des Mobilitätszuschusses auf die schulischen Ausbildungen, eine höhere Frequenz finanzierter Familienheimfahrten, eine Ausweitung der Zahl der Regionen, in denen BaE-Plätze angeboten werden, und eine Erhöhung der Zahl der 7.000 geförderten Ausbildungen erreicht werden. „Wir haben einiges erreicht, aber es bleibt noch vieles zu tun.“