Zum Inhalt springen

Altersteilzeit: Sachsen-Anhalt als Vorreiter

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben am 24. Januar in Sachsen-Anhalt ein Tarifvertragspaket ausgehandelt: Neben einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit sind zwei Tarifverträge zur freiwilligen Teilzeit an Schulen vereinbart worden, die zugleich Pflichtstundenerhöhungen der Lehrkräfte ausschließen. Die Bedingungen für die Altersteilzeit entsprechen im Wesentlichen denen des bis Ende 2010 bundesweit im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrages Altersteilzeit (TV ATZ).

Danach sind sowohl Blockmodell als auch Teilzeitmodell möglich. Anders als bisher soll bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages allerdings nicht mehr auf die für 2008 eingefrorene Mindestnettoentgelttabelle zurückgegriffen werden, sondern der Arbeitgeber stockt grundsätzlich auf 83 Prozent des bisherigen individuellen Nettoentgelts auf.

Pflichtstundenerhöhung ausgeschlossen

Mit dem zeitgleichen Abschluss der Tarifverträge zur freiwilligen Teilzeit (Teilzeit-TV Schulen LSA 2012 und 2014) wird das Ziel verfolgt, älteren Beschäftigten das Ausscheiden aus dem Berufsleben zu erleichtern und die Beschäftigten vor zu großen Belastungen zu schützen. Zugleich ist es gelungen, die schon lange drohende Erhöhung der Pflichtstunden in allen Schulformen vorerst zu verhindern. Durch die massiven Forderungen der GEW ist die Landesregierung letztlich die Verpflichtung eingegangen, für die Laufzeit der Teilzeittarifverträge bis zum Sommer 2014 die Regelstundenzahl der Lehrkräfte nicht zu erhöhen.

Wenn alle zuständigen Gremien, darunter auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, den neuen Verträgen zustimmen, tritt der Tarifvertrag über die Altersteilzeit ab dem 1. April 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016. Der neue Teilzeittarifvertrag für die Schulen soll vom 1. August 2012 bis zum Juli 2014 gelten. Er verlängert sich um zwei weitere Schuljahre bis zum Juli 2016, wenn bis zum 31. Dezember 2013 seinem Inkrafttreten nicht widersprochen wird.

Wer ist berechtigt?

Altersteilzeit können alle Tarifbeschäftigten (Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ab dem vollendeten 55. Lebensjahr beantragen. Einen zwingenden Anspruch auf den Abschluss entsprechender Verträge haben die Beschäftigten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Hier kann der Arbeitgeber nur in den Fällen einen Antrag ablehnen, in denen dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Hierzu ist derzeit noch unklar, wie das Kultusministerium mit der zu erwartenden Antragsflut umgehen wird. Es ist möglicherweise mit einer hohen Ablehnungsrate zu rechnen, da die Teilzeit nicht zu mehr Neueinstellungen führen wird. Diese zentrale Forderung der GEW Sachsen-Anhalt wurde von der Landesregierung kategorisch abgelehnt.
Anträge auf freiwillige Teilzeit nach dem Teilzeit-TV Schulen Sachsen-Anhalt kann grundsätzlich jede angestellte Lehrkraft stellen, wobei der Umfang der Arbeitszeitreduzierung mindestens drei Wochenstunden betragen muss. Für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden in Sachsen-Anhalt bereits in einem gesonderten Tarifvertrag (TV PM 2012) Möglichkeiten für individuelle Teilzeit im vereinbart. Für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt gelten vergleichbare Regelungen für Teilzeit und Altersteilzeit.