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Änderung der Integrationskursverordnung

Um den Beginn der Integrationskurse zu beschleunigen, hat die Bundesregierung die dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung beschlossen. Die GEW kritisiert erneut die unzumutbaren Arbeitsbedingungen vieler Lehrkräfte.

Die Bundesregierung hat die dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
beschlossen, um den Beginn der Integrationskurse zu beschleunigen. Während das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) die zur Teilnahme Verpflichteten einem Kursträger zuweisen soll, gilt für die an der Teilnahme Berechtigten ein fakultatives Verfahren, nach dem das BAMF zuweisen kann. Zudem können zugelassene Kursträger mit der Durchführung von Integrationskursen im Vergabeverfahren beauftragt werden. Auch der nicht kombinierte Integrationskurs kann künftig in sogenannten Bedarfsregionen auf dem Vergabeweg beauftragt werden. Dabei kann das BAMF das Vergabeverfahren durch eine andere Behörde durchführen lassen.

Die GEW befürchtet, dass die Politik mit dieser "anderen Behörde" die Bundesagentur für Arbeit
im Sinn hat, die bislang noch nicht einmal die Einhaltung des Mindestlohns in der Weiterbildung in der von ihr vergebenen Maßnahmen gewährleisten konnte. Die Gewerkschaft kritisiert nach wie vor die unzumutbaren Bedingungen, unter denen Lehrkräfte und Träger von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung im wettbewerblichen Vergabeverfahren arbeiteten. Der Bundesfachgruppenausschuss Erwachsenenbildung warnt "vor einem Einfallstor der Steuerung der Integrationskurse analog zum wettbewerblichen Vergabeverfahren der Arbeitsmarktdienstleistungen".  Die GEW fordert grundsätzlich für Lehrkräfte in Integrationskursen eine Festanstellung und tarifliche Entlohnung orientiert am TVöD EG 11.

Weitere Themen im Infoblatt Weiterbildung im Juli 2017: