Zum Inhalt springen

Abgeschlossen: Neuer Mindestlohn in der Weiterbildung

Am 27. Januar 2015 einigten sich GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes über einen neuen Tarifvertrag über einen Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II / SGB III-Maßnahmen durchführen. Durchgesetzt wurde auch die Ost- / Westangleichung der Entgelte ab dem 1. Januar 2017.

Nachdem die Arbeitgeber die Tarifverhandlungen am 12. Januar 2015 absagten, kam der Durchbruch in dieser Verhandlungsrunde. Die Verhandlungen begannen zäh, doch die Tarifvertragsparteien waren sich einig, dass sie Voraussetzungen für faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen in der SGB II/SGB III finanzierten Weiterbildung schaffen wollen und zudem verhindern wollen, dass allein ein niedriger Lohn als Wettbewerbsfaktor dominiert.

Die Mindeststundenentgelte werden in Westdeutschland einschließlich Berlin ab dem

  • 1. Januar 2016 um 65 Cent auf 14,00 Euro
  • 1. Januar 2017 um 60 Cent auf 14,60 Euro

erhöht. Für die Pädagogen/innen in Westdeutschland ist das eine Gesamterhöhung von 9,4 Prozent.

Die Mindeststundenentgelte werden in Ostdeutschland ab dem

  • 1. Januar 2016 um 100 Cent auf 13,50 €
  • 1. Januar 2017 um 110 Cent auf 14,60 €

erhöht. Für die Pädagogen/innen in Ostdeutschland ist das eine Gesamterhöhung von 16,7 Prozent.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Tarifkommissionen nahmen das Ergebnis einstimmig an.

Das Tarifergebnis steht bis zum 4. Februar 2015 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitglieder der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes. Gemeinsam werden Arbeitgeber und ver.di/GEW einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages stellten, damit auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kein Lohndumping betreiben können.

Monatsentgelte für eine 39-Stunden-WocheWestOst
ab 01.01.20162.374,01 €2.289,22 €
ab 01.01.20172.475,75 €2.475,75 €