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Thüringen

A13 für Regelschullehrkräfte

Regelschullehrkräfte werden in Thüringen ab 2020 in die Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise Entgeltgruppe E13 eingestuft und mit Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen gleichgestellt.

Die GEW Berlin erinnerte die Delegierten des SPD-Parteitages mit einer Aktion noch einmal an die Vereinbarung, Grundschullehrkräfte in Berlin nach A13 und E13 zu bezahlen. Mit dabei: Pfannkuchen, wie die Berliner sagen (Foto: Volker Göbeler)

Gleiches Geld für gleiche Arbeit gilt jetzt auch in Thüringen: Ab 1. Januar 2020 werden Regelschullehrkräfte dort mit Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen gleichgestellt und nach A13 beziehungsweise E13 bezahlt. Außerdem können Gymnasiallehrkräfte, die an Regelschulen tätig sind, künftig verbeamtet werden. Die GEW-Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum sagte: „Wir sind stolz darauf, dass unsere Beharrlichkeit für die Kolleginnen und Kollegen an den Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen sich auszahlen wird.“

Mit der Initiative „JA13 – Weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ macht die GEW seit Herbst 2016 Druck für eine faire Entlohnung. In mehreren Bundesländern war die Bildungsgewerkschaft damit bereits erfolgreich: Berliner Grundschullehrkräfte beispielsweise werden zum 1. August 2019 nach A13 beziehungsweise E13 bezahlt. Die Lehrkräfte an den Grundschulen in Schleswig-Holstein sollen bis 2026 schrittweise nach A13 bezahlt werden. Die GEW Brandenburg setzte Ende 2017 als erster Landesverband die Gleichstellung der Lehrkräfte auch im Grundschulbereich durch. Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mahnte jüngst: „Wir müssen nun überall weiter Druck entfalten.“