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70 Jahre Montanmitbestimmung

„Schwarmintelligenz bei der Arbeit“ stärken

In einer sich durch Technologiewandel rasant verändernden Welt ist die 1951 in Kraft getretene Montanmitbestimmung weiter wichtig: Darauf macht die Kampagne „Mitbestimmung sichert Zukunft“ aufmerksam - mit Livestream.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat im Wahljahr 2021 die Informationskampagne "Mitbestimmung sichert Zukunft" gestartet. (Foto: Pixabay / CC0)

Anlässlich des 70. Geburtstags der Montanmitbestimmung startet die Hans-Böckler-Stiftung die Informationskampagne „Mitbestimmung sichert Zukunft“. Diese beginnt am Montagnachmittag mit einer digitalen Podiumsdiskussion, an der unter anderen der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, die Vorsitzende des Digitalrats der Bundesregierung, Katrin Suder, und der Direktor des Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, Daniel Hay, teilnehmen. Der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, Nicolas Schmit, steuert ein Videostatement bei. Kurze Stellungnahmen gibt es von Vertreterinnen und Vertretern von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP. Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe stößt per Video ebenfalls auf die Mitbestimmung an. 

Hier geht es ab 15 Uhr zum Livestream.

„Unsere Wirtschaft ist mit demokratischer Beteiligung in Betrieb und Unternehmen weitaus erfolgreicher, auch und gerade in Umbruchphasen.“ (Daniel Hay)

Bei der Onlineveranstaltung wird über die Zukunft der Mitbestimmung diskutiert: Wie können wir die beispiellose Erfolgsgeschichte der Mitbestimmung fortführen? Welche Gestaltungsaufgaben liegen vor ihr? Wie muss die Mitbestimmung dafür weiterentwickelt werden? 

Die Hans-Böckler-Stiftung und der DGB werden bis zur Bundestagswahl im September das Thema Mitbestimmung immer wieder in den Fokus rücken. Ihre Testimonials werden im Sommer an unterschiedlichen Orten zu sehen sein – im öffentlichen Raum wie im Internet. Die Stärkung der Mitbestimmung sei dringend nötig, weil die demokratische Beteiligung der Beschäftigten zunehmend über Gesetzeslücken oder schlichte rechtswidrige Missachtung unterlaufen werde.

„Es geht darum, die Sicht der Beschäftigten einzubringen. Ihre Ideen, ihre Kreativität und ihr Wissen sind strategische Wettbewerbsfaktoren. Mitbestimmung, das ist Schwarmintelligenz bei der Arbeit. Unsere Wirtschaft ist mit demokratischer Beteiligung in Betrieb und Unternehmen weitaus erfolgreicher, auch und gerade in Umbruchphasen. Das zeigen die täglichen Erfahrungen in denjenigen Unternehmen, die Mitbestimmung leben“, sagt Hay.

Mitbestimmungsrecht bei unternehmerischen Entscheidungen 

Das Montan-Mitbestimmungsgesetz trat am 7. Juni 1951 in Kraft. Es gehört neben dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz und dem Gesetz über die Bildung von Sprecherausschüssen zu den wichtigsten Gesetzen, die die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland regeln. Es räumte den Beschäftigten der Montanindustrie erstmals ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht bei unternehmerischen Entscheidungen ein.

Mit Montanindustrie werden die Industriezweige bezeichnet, die sich mit der Gewinnung, Aufarbeitung und direkter Wiederverarbeitung an Bodenschätzen befassen. Dazu gehören insbesondere der Kohlebergbau und die Eisen- und Stahlindustrie.

Hier gibt es weitere Informationen zur Kampagne Mitbestimmung sichert Zukunft.