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57 Prozent der Beschäftigten in der Weiterbildung sind Honorarlehrkräfte

Durchschnittlich 57 Prozent der fast 700.000 Beschäftigten des Weiterbildungssektors sind Honorarlehrkräfte. An den Volkshochschulen beträgt ihr Anteil sogar 87 Prozent. Die GEW fordert eine Festanstellung für IntegrationskursleiterInnen.

Der Anteil der auf Honorarbasis beschäftigten „Selbstständigen“ in den Einrichtungen der Weiterbildung ist enorm hoch. Laut Bildungsbericht 2016 sind durchschnittlich 57 Prozent der knapp 700.000 Beschäftigten des Weiterbildungssektors, also rund 400.000 Personen, Honorarlehrkräfte. An den Volkshochschulen beträgt ihr Anteil sogar 87 Prozent. Der Weiterbildungssektor wirke trotz der hohen Akademikeranteile eher „semiprofessionell“, ein einheitsstiftendes Professionalitätskriterium sei nicht erkennbar, moniert die GEW.

Die Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung der Gewerkschaft fordert zudem, die vom Bundesinnenministerium (BMI) jüngst beschlossene Erhöhung der Mindestvergütung für Integrationskurslehrkräfte von 23 auf 35 Euro sicherzustellen. Bisher sei noch nicht garantiert, dass die Kursleitenden tatsächlich mehr Geld erhielten. Die GEW verlangt grundsätzlich die Festanstellung der IntegrationskurslehrerInnen mit einer Vergütung, die sich am TvöD 11 orientiert oder alternativ eine Honorarvertrag mit einem dieser Einstufung entsprechenden Honorar von 54 Euro.

Weiteres Thema im Infoblatt Weiterbildung August 2016:

  • High Level Political Forum –Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele

Die GEW hat einen Ratgeber für freie Lehrkräfte veröffentlicht. Online geben wir zudem 10 Tipps für Honorarlehrkräfte.