Zum Inhalt springen

5.32 Änderung der Beitragsordnung

Eine neue Arbeitsgruppe initiiert einen Prozess zur Überprüfung und Anpassung der Beitragsordnung.

Die GEW bekennt sich zum Grundsatz, dass die Mitgliedsbeiträge auf dem gewerkschaftlichen Solidarprinzip basieren sollen.

Der Gewerkschaftstag beauftragt den Hauptvorstand, eine Arbeitsgruppe „Beitragsordnung“ mit breiter Beteiligung einzuberufen, um einen Prozess zur Überprüfung und Anpassung der Beitragsordnung zu initiieren. Im Ergebnis sollen nachhaltige Lösungen innerhalb von 18 Monaten erarbeitet und im HV verabschiedet werden:

Der Arbeitsauftrag der AG soll folgendes umfassen:

  • Gerechtigkeitsaspekte für Mitglieder mit niedrigen Einkommen im Verhältnis zum Niveau des Mindestbeitrags
  • Gerechtigkeitsaspekte für Mitglieder in Elternzeit im Verhältnis zum Niveau ihrer Beiträge
  • Prüfung länder- bzw. tarifspezifischer Lösungen
  • Vorschläge zu Gegenfinanzierung