Zum Inhalt springen

5.27 Inklusionsbegleiter*innen in der GEW organisieren

Der Hauptvorstand prüft, wie sich Inklusionsbegleiter*innen in der GEW organisieren.

Der Gewerkschaftstag beauftragt den HV zu prüfen, wie sich Inklusionsbegleiter*innen, persönliche Assistenzen, Schulbegleiter*innen und Teilhabeassistenzen etc. in der GEW organisieren. Dies soll im Sinn der Inklusion in allen Bildungseinrichtungen und im Sinne der Implementierung des Rechtsanspruchs aller Kinder auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung erfolgen.

Ein erstes Ziel soll dabei sein, zu prüfen:

  • Wer arbeitet in diesen Tätigkeitsfeldern?
  • Welche Möglichkeiten zur Nach- und Weiterqualifizierung haben sie?
  • Wo sind sie beschäftigt?
  • Welche Beschäftigungsumfänge und Laufzeiten haben Arbeitsverträge?
  • Wie werden sie eingruppiert?
  • Sind die Beschäftigungsverhältnisse existenzsichernd?