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5.16 Prozess zur Überprüfung und Anpassung der Struktur der Bundesfachgruppenausschüsse initiieren

Die Bundessatzung soll überprüft und eventuell angepasst werden.

Der Gewerkschaftstag beauftragt den Hauptvorstand, einen Prozess zur Überprüfung und eventuellen Anpassung der Bundessatzung zu initiieren. Dabei soll die Struktur der Bundesfachgruppenausschüsse dahingehend verändert werden, dass sie die Schulreformen in den Bundesländern sowie den GEW-eigenen Anspruch auf inklusive Bildung einbezieht. Für die Umsetzung dieses Beschlusses ist der KAFGA maßgeblich und aktiv einzubeziehen.