5.11 Archivierung von Dokumenten der GEW
Die Archivierung von Dokumenten soll einheitlich auf Bundesebene geregelt werden.
Die Archivierung von Dokumenten (Geschäftsberichte, Protokolle [GEW Veranstaltungen, Gremiensitzungen etc.], Mitgliederzeitschriften) soll einheitlich auf Bundesebene geregelt werden.