Zum Inhalt springen

5.11 Archivierung von Dokumenten der GEW

Die Archivierung von Dokumenten soll einheitlich auf Bundesebene geregelt werden.

Die Archivierung von Dokumenten (Geschäftsberichte, Protokolle [GEW Veranstaltungen, Gremiensitzungen etc.], Mitgliederzeitschriften) soll einheitlich auf Bundesebene geregelt werden.