4.15 Satzungsänderung: Nachhaltige Bestrebungen zur Repräsentanz in den Organen und Gremien gemäß Geschlechteranteilen in der Gesamtmitgliedschaft
§ 4 der Satzung der GEW wird wie folgt geändert.
Ergänzung (kursiv, fett) von § 4 der Satzung der GEW:
§ 4
Als Mittel zur Erreichung dieses Zwecks betrachtet die GEW unter anderem:
a) Arbeit der GEW in allen satzungsmäßigen Organen und Gremien; Meinungs- und Willensbildung in Kundgebungen, Versammlungen, Tagungen und Kursen.
b) Nachhaltige Bestrebungen zur Sicherstellung, dass in allen Organen und Gremien der GEW Delegierte bzw. Mitglieder entsprechend der Geschlechteranteile in der Gesamtmitgliedschaft vertreten sind.
c) berufliche und gewerkschaftliche Fortbildung der Mitglieder,
d) …