Für die Besoldung der Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein gibt es eine Lösung: Noch in diesem Jahr soll rund die Hälfte der 2.300 betroffenen Lehrkräfte von der Besoldungsgruppe A 12 nach A 13 aufsteigen. Das bedeutet für sie rund 350 Euro brutto mehr im Monat. Bis spätestens im Jahre 2021 werden dann fast alle Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen nach A 13 befördert sein. Der Zeitpunkt der Beförderung richtet sich nach der Dauer der Tätigkeit.
Diese Verbesserungen gegenüber dem ersten Verordnungsentwurf der Landesregierung sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) der GEW nach intensiven Gesprächen zu. "Durfte nach den ursprünglichen Plänen nur jede achte Lehrkraft mit einer zügigen Beförderung rechnen, so ist es jetzt immerhin gut jede zweite“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke. Nicht durchsetzen konnte die Gewerkschaft die Beförderung aller betroffenen LehrerInnen schon zum kommenden Schuljahr.
Weitere Punkte der Verordnung:
- Wer seit fünf Jahren an Gemeinschafts- oder Regionalschulen unterrichtet, soll jetzt befördert werden.
- Bis spätestens 2021 erhalten alle jetzt an Gemeinschaftsschulen tätigen GH-LehrerInnen A 13.
- Geforderte Fortbildungen (30 Stunden) dürfen in drei Jahren nach dem Aufstieg geleistet werden.
- Die Regelung für LehrerInnen an Grund- und Gemeinschaftsschulen mit Einsatz an beiden Teilen wird noch nachverhandelt.