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35 Euro für Integrationskurslehrkräfte

Der Kostenerstattungssatz der Integrationskurse soll auf vier Euro pro TeilnehmerIn erhöht werden. Das soll zu einer Mindestvergütung der Lehrkräfte von 35 Euro führen. Die GEW fordert eine Vergütung, die sich am TvöD 11 orientiert.

Die Bildungsgewerkschaft begrüßte den Schritt, hält die Entlohnung der Lehrkräfte aber weiterhin nicht für ausreichend. Die jetzt geplante Erhöhung sei zwar immerhin eine Verbesserung und zumindest ansatzweise eine Wertschätzung der Arbeit der Lehrkräfte. "Von den 4.200 Euro brutto im Monat, die das Innministerium vorrechnet, sind die Lehrkräfte allerdings weit entfernt."

Nach Abzug von 100 Prozent der Sozialabgaben vor Steuern blieben rund 2.400 Euro. In einer Presseerklärung fordert die GEW gemeinsam mit dem Deutschen Volkshochschulverband und dem Berufsverband Berufliche Bildung die Festanstellung der IntegrationskurslehrerInnen mit einer Vergütung, die sich am TvöD 11 orientiert oder alternativ einen Honorarvertrags mit einem dieser Einstufung entsprechenden Honorar von rund 54 Euro. Dafür müsse die Bundesregierung die Unterrichtspauschale auf mindesten 4,40 Euro anheben.

Außerdem im Infoblatt Weiterbildung Juli 2016:

  • Entwurf Integrationsgesetz