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3.46 Gleichstellung von Pädagog*innen mit internationalen Berufs- und Hochschulqualifikationen durchsetzen

Die GEW will die Anerkennung internationaler Berufs- und Hochschulqualifikationen erleichtern.

I. Die GEW setzt sich auf der Basis der folgenden Forderungen für den Abbau von diskriminierenden Hürden bei der Anerkennung internationaler Berufs- und Hochschulqualifikationen und für die Gleichstellung von Pädagog*innen im Schuldienst mit internationalen Berufs- und Hochschulqualifikationen aus ALLEN Ländern ein:

1) Anerkennung nicht-deutscher Berufsabschlüsse

  • Verbesserung der Informationen und Beratung zum Anerkennungsverfahren aufseiten der zuständigen Behörden (Mehrsprachigkeit, Bescheide in einfacher Sprache) und transparente Übersichten aller notwendigen einzureichenden Unterlagen
  • Einhaltung der gesetzlichen Dauer der Anerkennungsverfahren, ggf. durch personelle Verstärkung der Anerkennungsstellen
  • Verbesserung der Anrechnung von Praxiserfahrung
  • Anerkennung von Berufspraxis (auch nach der Antragsstellung gesammelte Berufspraxis)
  • Anerkennung von Herkunftssprachlichem Unterricht (HSU) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als Unterrichtsfächer
  • Anerkennung informeller Qualifizierungen
  • Nachreichen der Sprachqualifikation bis zum Abschluss des Verfahrens ermöglichen
  • Gebührenfreiheit des Anerkennungsverfahrens und Zuschüsse für damit verbundene Kosten (z. B. Beglaubigungen, Übersetzungen)
  • Möglichkeit, in verschiedenen Bundesländern gleichzeitig Anerkennungsverfahren zu beantragen
  • unkomplizierte Übernahme des Anerkennungsverfahrens bei Wechsel des Bundeslandes
  • Anerkennung der Gleichstellungsbescheide zwischen den Bundesländern
  • Wiederholungsmöglichkeit für das Anerkennungsverfahren und den Anpassungslehrgang
  • verbesserte Qualifikation der Ansprechpersonen und Sachbearbeiter*innen für das Anerkennungsverfahren (inkl. Bewusstsein für Diskriminierungsrisiken)

2) Qualifizierung

  • Gewährung von Anwärterbezügen auch für den wissenschaftlichen Teil des Anpassungslehrgangs (vgl. Hamburg, NRW, Bremen) bzw. von Stipendien und Zuschüssen auf Bundes- und Länderebene
  • regelmäßiges Angebot von kostenfreien berufsspezifischen Deutsch C1- und C2-Kursen für Pädagog*innen (ggf. online und berufsbegleitend) und Gewährung von Studienstipendien
  • Angebot von Vorbereitungskursen und Informationsmöglichkeiten für die Eignungsprüfung, um deren Erfolg kontinuierlich zu erhöhen
  • Schaffung von Möglichkeiten zum berufsbegleitenden, kompensierenden Studium eines zweiten Faches bei Lehrkräften (inklusive HSU und DaZ)
  • Nutzung von Schulassistenz- und ähnlichen Programmen in anderen Bildungseinrichtungen (bspw. Sprach- und Kulturmittler*innen, Integrationsassistent*innen) mit anerkennungsbezogenen Qualifikationsmöglichkeiten, die klare Perspektiven zur vollen Lehramtsbefähigung eröffnen. Für die anderen pädagogischen Berufe sind vergleichbare Angebote zu entwickeln. So kann ein niedrigschwelliger Einstieg über die Praxis zu einem diskriminierungsfreien Instrument der Personalentwicklung in multiprofessionellen Teams werden.

3) Einstellung

  • Festlegen des Niveaus Deutsch C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) als grundsätzlich ausreichende Sprachqualifikation für die Einstellung von Lehrkräften
  • Aufnahme der Bewerber*innen mit internationalen Abschlüssen für den Schuldienst in die Ranglisten und Einstellung auch mit nur einem anerkannten Fach vor Seiteneinsteiger*innen im Schuldienst (Anpassung der Einstellungsrichtlinien)
  • Automatische Berücksichtigung der Bewerbung im Rahmen des Seiteneinstiegs/ Quereinstiegs, falls Anerkennungsverfahren nicht abgeschlossen sind
  • Sicherstellung korrekter Ablehnungsbescheide, die eine fristgerechte Klage/einen fristgerechten Widerspruch ermöglichen, sowie ausführliche Informationen über das Anerkennungsverfahren und die Qualifizierungsmöglichkeiten
  • begleitete Berufseinstiegphase – Anleitungen in den Schulen
  • Erarbeitung von Personalentwicklungskonzepten unter Beachtung von Diversity-Perspektiven
  • unbefristete Einstellung und diskriminierungsfreie Eingruppierung der HSU- und DaZ-Lehrkräfte

II. Die GEW prüft Maßnahmen, um die Gleichstellung von im Ausland ausgebildeten Pädagog*innen zu stärken:

Die GEW fordert die Bundesländer und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf, die Protokollerklärung aus der Tarifeinigung 2019 umzusetzen und endlich mit der GEW über Verbesserungen des TV EntgO-L zu verhandeln. Teil dieser Verhandlungen ist die Eingruppierung von HUS- und DaZ-Lehrkräften. Bei diesen Verhandlungen lässt sich die GEW vom Ziel der Diskriminierungsfreiheit leiten.