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3.38 Bildung für nachhaltige Entwicklung

Die GEW setzt sich für eine Umsetzung der SDGs in allen Bildungsinstitutionen ein

Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 verabschiedet. Mit der Agenda 2030 will die Weltgemeinschaft weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und dabei gleichsam die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahren. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Tun und Handeln danach auszurichten. Deutschland hat sich bereits früh zu einer ambitionierten Umsetzung bekannt.

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. Das Ziel 4 der SGDs sieht vor: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern.

Die GEW setzt sich für eine Umsetzung der SDGs, insbesondere der inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung und für Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsinstitutionen ein und fordert die Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, alle Schritte zu unternehmen.

Im Einzelnen fordert die GEW:

  • Deutliche und wirksame Schritte in Richtung eines inklusiven Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystems. Überwindung von Parallelsystemen, die ungleiche Teilhabe und Bildungschancen verfestigen und das gemeinsame Lernen und Leben einschränken.
  • Geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung zu beseitigen, denn Geschlechtergerechtigkeit beim Zugang zu Bildung und Ausbildung ist eine wichtige Voraussetzung für Selbstbestimmung.
  • Menschenrechtsbildung als Grundlage politischer und sozioökonomischer Bildung und Bestandteil einer umfassenden BNE.
  • Sich für die europaweite Ratifizierung der ILO-Richtlinien zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für Bildungspersonal einzusetzen.
  • Die Verankerung des Leitbilds der Nachhaltigkeit in allen Bildungsplänen, Curricula, Ausbildungsverordnungen sowie Studienplänen und Fachwissenschaften.
  • Bundesweit gültige, wissenschaftlich fundierte und mit der Fachpraxis erarbeitete Qualitätsstandards in allen Bildungsbereichen zur Umsetzung der BNE-Ziele.
  • Die Schaffung tragfähiger personeller Strukturen für die BNE-Konzeptentwicklung in den Ministerien und Bildungseinrichtungen.
  • Förderung eines öffentlichen Bewusstseins für die Ziele der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
  • Verzahnung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Dies bedeutet zum einen: Die Nutzung digitaler Medien in Bildungseinrichtungen muss auch auf der Grundlage ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit reflektiert werden. Zum anderen: BNE als wesentliches Thema digitaler Lernangebote muss ausgebaut werden.
  • Entsprechende Angebote der Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten im Bildungsbereich, aber auch von Trägervertreter*innen und ebenfalls Multiplikator*innen Schulungen. Als Grundlage schulinterner Fortbildungen soll der neue „Index für Inklusion“, der Bildung für nachhaltige Entwicklung einbezieht, genutzt werden.
  • Projektunabhängige Stellen für BNE-Koordinator*innen in den Bildungseinrichtungen.
  • Die Unterstützung der Bildungseinrichtungen bei der Formulierung und Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der eigenen Institution.
  • Konzepte zur personellen und finanziellen Unterstützung von kommunalen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bei Umsetzung der SDGs.
  • Die Integration von Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Lehr-/Lernmaterialien und die Schaffung von Austauschmöglichkeiten verständlicher Materialien und Good-Practice-Beispiele.
  • Die Erhöhung öffentlicher Mittel zur personellen sowie strukturellen Umsetzung von BNE.
  • Förderung sozialräumlicher Konzepte zur Umsetzung von BNE.
  • Den Bau und die Sanierung von Bildungseinrichtungen, die barrierefrei sind und eine inklusive, geschlechtergerechte und pädagogisch bedarfsgerechte Lernumgebung bieten.
  • Das Prinzip der Nachhaltigkeit auch bei baulichen Maßnahmen und der Bereitstellung schulischer Infrastruktur sowie bei Schulmensen und Verbrauchsmaterialien zu verankern.