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3.30 Einphasiges und duales Masterstudium als zweiter Regelweg zum Lehramt an berufsbildenden Schulen

Die GEW fordert in einphasiges und duales Masterstudium als zweiten Regelweg zum Lehramt an berufsbildenden Schulen.

Seiteneinstieg – von der dauerhaften Notmaßnahme zum Regelweg

Verschiedene Veröffentlichungen der letzten Jahre zeigen, dass in absehbarer Zeit ein hoher Nachwuchsbedarf an Personen mit dem Abschluss eines Lehramts an berufsbildenden Schulen besteht. Die Zahl der zu erwartenden Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge wird diesen Bedarf bei weitem nicht decken können.

Die Problematik ist aber keine vorübergehende Erscheinung, sondern ein Dauerzustand insbesondere in Berufsfeldern des gewerblichen Bereichs. Die Landesregierungen reagierten bisher mit Sondermaßnahmen für Seiten- und Quereinstieg unterschiedlicher Qualität.

Der Blick auf die momentane Zusammensetzung der Kollegien und auf jahrzehntelange Erfahrung mit all diesen Maßnahmen zeigt, dass diese nicht ausreichen werden, die Prognose der Bedarfe mit den Prognosen der zukünftigen Absolvent*innen im Lehramtsstudium zur Deckung zu bringen.

Deshalb fordert die GEW ein einphasiges und duales Masterstudium als zweiten Regelweg zum Lehramt an berufsbildenden Schulen:

  1. Neben dem Regelweg zum Lehramt an berufsbildenden Schulen über Bachelor, Master bzw. Lehramtsstudium mit Staatsexamen und Studienseminar sollte ein zweiter Regelweg durch ein einphasiges und duales Masterstudium mit integrierter zweiter Phase (Studienseminar) entwickelt werden.
  2. Zugangsberechtigt zu diesem Studium sollten Meister*innen, Techniker*innen, Betriebswirt*innen IHK, Erzieher*innen, Bachelor, weitere mit mind. DQR-Niveau 6 sowie Master Uni oder FH, sonstige Hochschulabschlüsse auf mind. DQR-Niveau 7 sein. Weitere Voraussetzung sollten mindestens 3 Jahre Berufserfahrung sein. Für Meister*innen, Techniker*innen, Betriebswirt*innen IHK, Erzieher*innen und weitere mit mind. DQR-Niveau 6 sollte ein vorgeschaltetes ingenieur-, sozial- oder wirtschaftspädagogisches verkürztes, duales Bachelorstudium angeboten werden, das unter Anrechnung der beruflichen Qualifikation innerhalb höchstens eines Jahres die Zugangsberechtigung zum einphasigen und dualen Masterstudium vermittelt.
  3. Das duale einphasige Lehramtsstudium sollte je nach Vorqualifikation 2–4 Jahre dauern.
  4. Inhalte und Workload des einphasigen und dualen Masterstudiums sollten vergleichbar denen des regulären Masterstudiums und des Studienseminars sein.
  5. Die Studierenden sollten eine unbefristete, aber auflösend bedingte Beschäftigung erhalten.
  6. Die Vergütung der Studierenden sollte sich nach Tarifvertrag und Entgeltordnung (entsprechend der Eingangsqualifikation, die sie mitbringen) richten.
  7. Die Entlastung der Studierenden sollte sich nach dem Umfang der Ausbildungsverpflichtungen richten. Zu Beginn der Ausbildung sollte kein eigenverantwortlicher Unterricht vorgesehen sein. Dieser sollte sich aber im Laufe der Ausbildung steigern.
  8. Fachpraktischer Unterricht sollte als eigenständiges Fach anerkannt und ausgebildet werden bzw. in die Fachausbildung integriert werden.
  9. Sonderpädagogische Förderung und Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache sollten als eigenständige Fächer für das Lehramt Berufsbildende Schulen anerkannt und ausgebildet werden.
  10. Die theoretische Ausbildung sollte durch die Hochschulen, die praktische Ausbildung durch die Studienseminare alternierend und kooperativ verantwortet werden. Die Anwendung des Erlernten sollte durch eigenverantwortlichen Unterricht an der Schule erfolgen.
  11. Für die Betreuung in den Schulen müssen ausreichende Entlastungen für die Mentor*innen vorgesehen werden.