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3.19 Für eine Schule für alle vor Ort!

Die GEW hat Grundsätze für eine Schule für alle vor Ort beschlossen.

Die GEW fordert die Kultusminister der Länder und jeweiligen Schulträger auf, folgende Grundsätze für eine Schule vor Ort, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung umfassend unterstützt, verbindlich einzuführen:

1. Vorhalten einer kommunalen Schulentwicklungsplanung

Dazu gehören:

  • Barrierefreiheit der Gebäude und der Außenanlagen
  • krisenfeste Schulbaukonzeptionen mit Bausteinen für Lernhäuser mit Gruppenräumen und jeweils eigenem Toilettentrakt
  • Klassenraumgrößen für verschiedene Lernsettings und Rückzugsbereiche
  • Gruppenräume
  • Ruhezone
  • Fachräume
  • Krankenzimmer
  • Mensa
  • Pausenhöfe für Primar- und Sekundarstufe
  • Aula
  • Konferenzräume
  • Arbeitsplätze und Sozialräume für die Mitarbeiter*innen
  • Sporthalle und Sportplätze auf dem Außengelände, Bewegungsraum

2. Schule vor Ort mit personellen und sächlichen Ressourcen so auszustatten, dass ein

  • Konzept für eine Sozialraumorientierung der Schule in der Gemeinde,
  • Konzept für eine Gesundheitserziehung,
  • Konzept für eine digitale Ausstattung und entsprechende Methodenkonzepte für digitale Lernphasen und digital vermittelbare Lernangebote,
  • Konzept für einen inklusiven Unterricht,
  • Konzept für selbstbestimmtes Lernen,
  • Konzept für gelebte Demokratie in Schule

verbindlich erarbeitet werden und zur Umsetzung kommen kann. Der Materialsammlung „Index für Inklusion – Ein Leitfaden für Schulentwicklung“ (2017) kann als Grundlage für eine Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung für eine Schule für alle vor Ort dienen.

Hierfür braucht es Freistellungen für Schulleitungen sowie für Steuer-/Konzeptgruppen aus pädagogischen Fachkräften, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften. Schüler*innen- und Elternvertretung sind in die Entwicklungsarbeit einzubeziehen. Für die Umsetzung im Schulalltag sind Kooperationszeiten für das pädagogische Personal verbindlich im Unterrichtsplan festzuhalten und somit auf das Unterrichtsdeputat/die Arbeitszeit anzurechnen.

3. Schule als Bildungs- und Lebensort von Kindern und Jugendlichen ist Teil der Sozialraumorientierung in der Gemeinde und wird unterstützt durch Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe, von Vereinen, sozialen und kulturellen Organisationen.

Dafür sind Kooperationsverträge mit kommunalen Arbeitgebern, Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Anbietern von Jugendhilfeprojekten abzuschließen. In diesen Kooperationsverträgen werden verbindliche Zeiten und Absprachen für die Zusammenarbeit aller Beteiligten geregelt.

4. Für die Lern- und Entwicklungsbegleitung der Schüler*innen finden Zukunftskonferenzen statt. Dazu treffen sich als Beratungsteam: die/der Schüler*in, Erziehungsberechtigte, Personal der Schule und, bei Bedarf, Mitarbeiter*innen von Jugendamt und/oder Institutionen der beruflichen Bildung. Die/der Schüler*in verbleibt bis zum ersten Sekundarabschluss an der Schule.

FAZIT: So kann jede Schule vor Ort allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an hochwertigem Unterricht und Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen.