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2.03 Arbeitszeit als Gegenstand GEWerkschaftlicher Arbeit

Für eine bessere Balance von Erwerbsarbeit und Privatleben muss die Arbeitszeit reduziert werden.

  • Die GEW bekennt sich zu einem neuen gewerkschaftlichen Verständnis von Zeit, das neben Erwerbsarbeit auch Sorgearbeit, Weiterbildung sowie politisches und ehrenamtliches Engagement in den Blick nimmt. Dies strahlt auch auf die gewerkschaftliche Arbeitszeitpolitik aus. Als Bildungsgewerkschaft hat sie ebenso die hohe Bedeutung einer besseren Relation zwischen Vor- und Nachbereitungszeit und Zeit für die unmittelbare Arbeit mit Gruppen und auch Einzelnen in allen unseren Organisationsbereichen im Blick.
  • Die beste Grundlage für eine bessere Balance von Erwerbsarbeit und Privatleben bleibt die langjährige gewerkschaftliche Forderung nach einer Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Die GEW hält daher an diesem langfristigen Ziel fest und wird sich weiterhin gemeinsam mit dem DGB und den anderen Gewerkschaften dafür einsetzen.
  • Eine deutliche Erhöhung des Arbeitszeitanteils für Vor- und Nachbereitung ist einerseits eine entscheidende Komponente für eine weitere Erhöhung der Qualität der Arbeit in den Bildungsbereichen. Andererseits ist sie damit auch der Schlüssel für eine dringend notwendige Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Profis und der Attraktivität der Berufe im Bildungs- und Erziehungswesen.
  • Die GEW setzt sich für ein Recht auf Teilzeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit in allen Organisationsbereichen ein. Individuelle Flexibilität und „atmende Lebensläufe“, in denen der Anteil der Erwerbsarbeit nach Lebensphasen variiert, bleiben aber eine Illusion, solange nicht alle Tätigkeiten durch gute Löhne und sichere Beschäftigungsbedingungen gekennzeichnet sind. Daher muss der Einsatz für flexible Arbeitszeiten einhergehen mit dem Kampf gegen unfreiwillige Teilzeit und prekäre Arbeitsbedingungen sowie für die Aufwertung der als „typisch weiblich“ konnotierten Berufe und Tätigkeiten.
  • Zugleich müssen die Gefahren durch Arbeitsüberlast und Selbstausbeutung, Entgrenzung der Arbeitszeit und damit verbundene Gefahren gesundheitlicher Überlastung sowie die berechtigten Wünsche der Beschäftigten nach Flexibilität und Selbstbestimmung ernst genommen und betont werden. Hier wächst den Tarifvertragsparteien sowie Betriebs- und Personalräten, Mitarbeiter*innenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten eine wichtige Funktion zu. Die GEW nimmt diese Verantwortung an und berücksichtigt sie in ihrer Arbeit.